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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 141
(PDF, 35 MB)
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verlangten sie. das Klostergebiet - den Zwing und Bann - pfandweise in ihre
Einung einzugliedern. Zu diesem Zweck reiste am 14. Januar 1704 der Unteralpfe-
ner Vogt und Müller Adam Tröndlin mit zwei Einungsmeistern nach Wien. Eine
erhoffte Audienz beim Kaiser blieb aus. Vielmehr entschied Kaiser Leopold in
einer Resolution vom 16. August 1704, daß „die zum Zwing und Bann gehörenden
Vogteien Bernau. Menzenschwand. Ibach und Höchenschwand dem Kloster
St. Blasien auf ewig zugeeignet'* seien. Das Erzhaus hatte es sich dabei nicht
leichtgemacht. Die Bewohner wurden zuvor befragt und antworteten „ vom Kleinen
bis zum Größten einhellig, sie bezeugen mit Mund und Herz, sie wollen bis in
den Tod getreu st. bläsmisch bleiben und von Hauenstein nichts wissen noch
hören." Sie hatten auch keine Einwände gegen die Leibeigenschaft und sagten,
ohne das Kloster wären sie schon gestorben.

Was die Klagepunkte Leibeigenschaft und Huldigung gegenüber dem Abt als
Leibherrn betraf, verlangte der Kaiser, daß „besagte hauensteinische Cameralun-
terthanen nit mehr des Gottshaus leibeigene Leuth genennt, von niemanden so
geheißen werden, hingegen aber dem Stifte fürbas wie bishero die schuldigen
Diensten, Frohnden. Leibfähl, Zins und Renten ohnweigerlich abführen." Später
empfahl Kaiser Karl VI. in seiner Resolution vom 22. Mai 1728, bei der Eidesformel
für die Huldigung die Worte „leibeigen" durch „eigen" und „Leibherr" durch
..Eigenherr" zu ersetzen, was sicher keinen erheblichen Unterschied darstellte.

Die Salpetererbewegung entsteht

Bei den Anführern im Hauensteinischen fand der höchstinstanzliche Bescheid
keine Billigung. Sie legten ihn in ihrem Sinne aus und erhoben die Stimme für das
vermeintliche „Alte Recht", das auf den Grafen Hans von Habsburg-Laufenburg
zurückgehen sollte. Dieser hatte als Inhaber der Pfandschaft des Hauensteinerlan-
des am 17. September 1396 in Wirklichkeit nur die Erklärung abgegeben, daß er
„verhaißen und gelobt, die Lüt uf dem Schwarzwald mit Vögten und rechten und
gewohnheiten bleiben lassen (wolle), als sy alters herkommen sind".

Um die Untertanen an ihre Pflichten zu erinnern sowie die Huldigung entgegenzunehmen
, berief St. Blasien 1719 das seit 1701 nicht mehr abgehaltene Dinggericht
in Remetschwiel ein. 1200 Huldigungspflichtige waren erschienen und wurden
mit Brot versorgt. Als beim Ablesen des Dingrodels (Niederschrift der Rechte
des Klosters) von 1467 das Wort „leibeigen" fiel, soll Hans Fridolin Albiez aus
Buch protestiert haben. Er wurde Anführer der Bewegung, deren Bezeichnung
..Salpeterer" sich von seinem Gewerbe ableitete: Sammeln und Sieden von Salpetersalz
, das sich in den Stallungen ausscheidet und, zu Kalisalpeter veredelt, bei
der Herstellung von Schießpulver Verwendung fand. Er wohnte in Buch, stammte
jedoch aus Rickenbach51.

Nachdem der ..Salpeterhans" seine Freunde Johann Albiez von Kiesenbach,
Hans Brutsche, Wirt, und Konrad Binkert. Schmied, beide von Dogern. sowie

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