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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 146
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-02/0148
den Einungsmeistern und Vertretern des Klosters begannen am 2. Oktober 1737
im Schloß in Gurtweil. 11 500 Menschen sollten von der Leibeigenschaft befreit
werden. Dafür bot die Grafschaft 40 000 Gulden. Die Abtei forderte jedoch
92 000 Gulden. Man einigte sich schließlich auf 58 000 Gulden. Auch das Stift in
Säckingen und die Herren von Zweyer als Inhaber des Dorfes Unteralpfen entließen
ihre Eigenleute auf diese Art aus der Leibeigenschaft. Eine Ausnahme machte
einzig das Dorf Indiekofen, das keinen Wert auf die Ablösung legte.

Auch daraus ist zu ersehen, daß das Feudalrecht der Leibeigenschaft nicht so
drückte, wie es gerne dargestellt wird. Die Belastung bestand darin, daß jeder
sankt-blasische Leibeigene zum Dinggericht in Remetschwiel erscheinen und huldigen
sowie jährlich drei Tage Frondienst leisten mußte, wobei er jeweils neben
zwei warmen Essen zwei Weißbrote und zwei Maß Wein erhielt, so daß die
Klosterleute in der Regel drauflegten. Verfügte ein Leibeigener über Besitz, so
war nach seinem Tode, als eine Art Erbschaftssteuer, das beste Stück Vieh (Pferd.
Ochs. Kuh) dem Leibherrn zu überlassen. Dagegen erhielt jede leibeigene Frau bei
der Geburt eines Kindes ..2 Mas Wein und 2 Mäßle Mehl". Auf den Zehnten
wirkte sich die Leibeigenschaft nicht aus, denn diese Abgabe war an das Grundstück
gebunden und traf jeden Besitzer. Bemerkenswert erscheint auch, daß die
Anführer aus der Schicht der Wohlhabenden - Müller. Gastwirte. Schmiede - und
nicht etwa der Notleidenden hervorgingen.

Abb. 7: Barocke Klosteranlage von St. Blasien, zur Zeit der Salpetererunruhen neu geschaffen,

nach einer Supraporte aufschloß Bürgeln.

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