Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 1.1998
Seite: 44
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-01/0046
marsch bereit, da fiel aus einem Hause plötzlich ein Schuß, von wem und wo ist
nie mehr festgestellt worden. Auch ist niemand durch den Schuß in Mitleidenschaft
gezogen worden. Empörung und Nervosität erfaßte die Soldaten, die alle
umliegenden Häuser durchsuchten. Dabei wurden 5 Weiler Musikanten entdeckt,
die tags zuvor den Einzugsmarsch für die Republikaner geblasen hatten und nun in
einem Versteck den Abzug des Militärs abwarten wollten. Obwohl sie mit dem
Schuß nichts zu tun hatten und auch nicht bewaffnet waren, wurden sie ohne
Verhör auf der Stelle erschossen. Ein sechster entkam als Bäckerbursche verkleidet
. Der an sich bis dahin ritterliche Kampf hatte dadurch ein unrühmliches Ende
für die Regierungstruppen genommen.

Hatten seit dem 21. September an der Grenze in Stetten zahlreiche Republikaner
den Weg von Basel ins Badische gefunden und umgekehrt zahlreiche Regierungstreue
die Flucht nach Basel vorgezogen - so auch der Arzt Dr. Kaiser am Freitag -.
so setzte seit dem 24. September wieder eine umgekehrte Bewegung ein. Das
führte zu einer verstärkten Grenzbesetzung auf Schweizer Seite. Am 27. September
kam es auch wieder zu einer Besetzung der Schusterinsel durch 500 Freischärler
von Hüningen aus. Aber schon am 28. September rückten badische Truppen
entlang der ganzen Grenze ein. so auch auf der Schusterinsel, in Weil und in
Lörrach. Struves Organ "Der deutsche Zuschauer" in Basel wurde verboten. Am
5. Oktober hob man die Grenzbesetzung wieder auf. Der zweite badische Aufstand
war zu Ende.

Abb. 14: Gefangenhaltung des Präsidenten der deutschen Republik. G. Struve. zu Schopflieim


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-01/0046