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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 1.1998
Seite: 128
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-01/0130
Riehen. Weiler Grundbesitz auf der Riehener Seite des Schlipfs und in den ebenfalls
in der Schweiz gelegenen Weilmatten, wo auch Fritz Fidel seit 1853 einige
Parzellen besaß, war häufig. Fidel nannte aber nicht mehr Grund in Riehen sein
eigen als andere und vergleichbare Weiler Bauern.

Gegen die behauptete Vertrautheit Fidels mit den Riehener Verhältnissen
spricht, daß er sein Gesuch nicht dort, wo es hingehört hätte, nämlich bei den
Riehener Behörden, einreichte, sondern bei denjenigen des Kantons. Er wußte
nicht einmal den Namen der zuständigen Instanz: statt ..Gemeinderat" schrieb er
..Ortsvorstand". Sonderbar auch, daß er nicht den normalen Weg beschritt. Dieser
hätte der Einbürgerung den Kauf eines Hauses in Riehen und die Übersiedlung in
dieses zeitlich vorausgehen lassen.

Das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Stadt vom 11. Dezember 1866 regelte
in seinem Paragraphen zehn die Einbürgerungsgebühren. Diese waren abgestuft
nach Einbürgerungsgründen wie Heirat einer Kantonsbürgerin, mehrjährigem
Aufenthalt im Kanton, dem Kanton geleistete öffentliche oder militärische Dienste
et cetera. „Bewerber ohne einen der obigen Empfehlungsgründe bezahlen die
Gebühr dritter Klasse. Diese beträgt ... für Ausländer Fr. 800." Es war also möglich
. Basler Kantonsbürger zu werden, ohne je in diesem Kanton gelebt zu haben.
Dafür mußte man allerdings eine recht hohe Taxe entrichten. Ein mittleres Jahreseinkommen
betrug um 1870 etwa 2"000 Franken.

Abb. 2: Carl Felix Burckhardt (1824 - 1883).
Doctor iuris, Präsident des Ehegerichtes.
Mitglied und Präsident des Großen Rates,
letzter Bürgermeister von Basel

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