Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 1.1998
Seite: 154
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-01/0156
Dieser Aufsatz will vor allem auf die wichtige Arbeit der kommunalen Archi-
ve und auf die Badische Gemeinderegistraturordnung von 1906 aufmerksam
machen.

Gleichzeitig beinhaltet dieser Aufsatz ein Dankeschön an alle Archivare für
die bisherige Arbeit. Ein besonderer Gruß geht hierbei an Herrn Eduard Auditor
aus Hausen im Wiesental.

Herr Aucktor war von 1957 bis 1989 Hauptamtsleiter und Ratschreiber der
Gemeinde Hausen im Wiesental und somit auch für das Gemeindearchiv zuständig
, das er in vorbildlicher Weise mitaufgebaut hat.

Was ist ein Archiv?

Keine Frage beantwortet der Archivar so oft wie diejenige, was ein Archiv
eigentlich sei, also die nach Art und Gegenstand seiner Arbeit:

Archive haben die Aufgabe, wertvolles Schriftgut. Bilder und Tondokumente,
systematisch zu erfassen, zu ordnen und dauerhaft aufzubewahren.

Häufig ist das Archiv mit einer Bibliothek verbunden, weil nur beide - Archiv
und Bibliothek - zusammen einen wirklichen Einblick in die Vergangenheit
gestatten.

Von der Registratur, um noch einen anderen Begriff, der in diesem Zusammenhang
auch immer wieder auftaucht, zu erläutern, unterscheidet sich das Archiv
im wesentlichen dadurch, daß in der Registratur das für den laufenden
Gebrauch benötigte Schriftgut geordnet wird, während das Archiv vorwiegend
solche Unterlagen enthält, die nicht unmittelbar der praktischen Geschäftserledigung
dienen 2>. Gegenstand archivischer Verwahrung und Betreuung ist heute
das gesamte Schrift-. Bild- und Tongut. das als dokumentarischer Niederschlag
der Tätigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Dienststellen, aber auch sonstiger
Einrichtungen. Verbände. Betriebe oder Einzelpersonen erwächst, soweit es wegen
seines rechtlich-verwaltungsmäßigen, seines historischen, aber auch seines
wissenschaftlichen oder künstlerischen Quellenwertes als „archivwürdig" zu
dauernder Aufbewahrung bestimmt wird. Bis in das 15. Jahrhundert umfaßten in
der Regel die Archive nur eine sehr spezielle Auswahl des insgesamt produzierten
Dokumentationsgutes. Sie waren meistens räumlich von der Verwaltung
getrennt und bei Territorialherren oftmals sogar auf mehrere Orte aufgeteilt.

Die in den Archiven niedergelegten Dokumente sicher zu verwahren und zu
erhalten, gehörte schon immer zu den Fachaufgaben der Archivare.

Jacob von Ramtningen, der Sohn des herzoglich württembergischen Archivars
, nannte in seiner 1571 gedruckten Schrift „ Von der Registratur und ihren
Gebäwen und Regimenten..." als wesentliche Aufgabe, die brieff und Schriften
in einem bleiblichen unzerütten wesen und stand lange zeit zu conservieren /
zu behalten und zu venvaren / (behalten vorm verlieren / venvaren vor scha-
den)i].

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