Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 30
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0032
Abb. 12: Die evangelische Kirche
in Wieslet

Foto: Ingeborg Stepperger

Das Dorf wird 1157 als Wiselat erstmals in den Urkunden erwähnt. Mit den
umliegenden Orten war das Dorf schon früh durch die Schopfheimer Landstraße,
die Straße nach Kandern (1573) und die Straße nach Niedertegernau verbunden.

Wieslet gehörte zur Herrschaft Weitenau und kam 1514/15 in die dortige Vog-
tei. Sitz dieser Vogtei war zwar Weitenau. seit der Reformation verlagerten sich
deren Funktionen aber weitgehend auf Wieslet, von dem jetzt auch die Martinisteuer
in Höhe von 70 Pfund erhoben wurde. Das hatte seinen Grund in dem St.
Blasianischen Anteil an den Gerichtsrechten, die dem Kloster bis zu 9 Schilling
Strafe zustanden, während alle weiteren Hoch- und Niedergerichtsrechte bei der
Herrschaft Rötteln lagen. Der Klosterschaffner war im 18. Jahrhundert in der
Regel Stabhalter in Weitenau. Der Vogt blieb noch im 16. Jahrhundert Steuer- und
fronfrei.

Es ist anzunehmen, daß der größte Teil des örtlichen Grundbesitzes zusammen
mit Weitenau von den Herren von Wart an das Kloster in St. Blasien gekommen
war; denn das Kloster und seine Propstei Weitenau erscheinen später als Hauptgrundbesitzer
am Ort. Die Verwaltung des gesamten Grundbesitzes fiel einem in
Wieslet ansässigen Schaffner (Verwalter) zu, der dem Amt Basel unterstellt und
im 18. Jahrhundert dem Propst zu Bürgeln17' als Zwischeninstanz rechenschaftspflichtig
war.

30


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0032