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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 50
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0052
Gastlichkeit im Kleinen Wiesental
Das Wirtswesen und die älteren Wirts- und Gasthäuser

im Kleinen Wiesental

Michael Fautz
Allgemeiner Teil

Seit jeher und lange vor der abendländischen Kultur und Zivilisation war es ein
Grundbedürfnis der Menschen, sich an öffentlichen neutralen Orten zusammenzufinden
, um gegenseitig Gedanken. Interessen und Wünsche auszutauschen.

Welcher Ort der Begegnung war gestern wie heute geeigneter als ein Gast- und
Wirtshaus als Hort der Geselligkeit und des Zeitvertreibens. Dort konnte man in
ungezwungener Atmosphäre und Runde seinen Neigungen nachgehen und die Gelüste
des Gaumens und Maaens befriedigen.

Zweifelsohne waren die Stuben oder gemeinhin die Gemeindewirtschaften in den
einzelnen Orten der Oberen Markgrafschaft die ersten Wirtshäuser. In der Stadt
Schopfheim wird anno 1367 eine solche Wirtsstube, geführt von dem Edelknecht
Walter von Wies, erstmals erwähnt. Die erste Nachricht über eine Taverne in Tegernau
ist uns aus dem Jahre 1424 überliefert.

Noch vor dem Bauernaufstand im Jahre 1525 hatten die Landstände in der Oberen
Markgrafschaft, die sich aus allen waffenfähigen Bauern zusammensetzten und deren
Organ der "Gemeine Ausschuß der Landschaft" war. gegenüber den Markgrafen
von Baden und deren Verwaltungsorganen ein gehöriges Maß an Mitregierung und
Volksvertretung mit Vetorecht. Nach der Niederwerfung dieses Bauernaufstandes
setzten die Markgrafen ständig ihr Alleinanspruchsrecht auf die hoheitliche Regierung
durch und beschnitten zusehends die vormals erheblichen Rechte der Mark-
gräfler Bauern und Untertanen.

Als Regulär auf unterer Ebene gestanden die Markgrafen weiterhin den Vogteien
die Stuben und Gemeindewirtschaften als Gerichtsort der Vögte, der Geschworenen
und der Gemeinderichter zu. Dort wurden alle gemeindebetreffenden Entscheidungen
der jeweiligen Vogteien beraten und meist in öffentlichen Gemeindeversammlungen
gutgeheißen. Natürlich kam nach den offiziellen Beratungen der Weinausschank
mit teils ausgiebigen Nachfeiern, oft auf Kosten der öffentlichen Kasse, nicht
zu kurz.

Dieses den Vogteien und teils den Filialorten übereignete herrschaftliche Regal
war stets eine recht gute, oftmals einzige Einnahmequelle der Vogteien. Der eingelagerte
und verzehrte Wein unterlag in allen Wirts- und Gasthäusern einer streng
reglementierten Weinverbrauchssteuer, die alljährlich an die Burgvogteien bzw. an
die Rentkammer der Markgrafen gewissenhaft und pünktlich als Ohmgeld und zusätzlich
pro ausgeschenkten Schoppen als Maßpfennig abgeführt werden mußte.

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