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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 51
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gung der Ufer vorantrieb und selbst tatkräftig und uneigennützig mit Hand
anlegte. Die vorgesetzten Behörden zollten ihm wiederholt Respekt und Anerkennung
.

Bei der Zehntablösung zwischen 1833 - 1840 fungierte er in Steinen und in
anderen Orten als öffentlicher Schätzer. Ein Posten, der das besondere Vertrauen
der Beteiligten voraussetzte, zumal der 5. Teil des festgesetzten Ablösungskapitals
von der Staatskasse setrasen werden mußte.

Zum Abgeordneten in die 2. Kammer des Landtages wählte man ihn erstmals
für die Sitzungsperiode ab 1835, die im Turnus von zwei Jahren von der Regierung
nach Karlsruhe einberufen wurde. Die nach § 37 der Verfassung vorgeschriebenen
persönlichen Voraussetzungen, darunter der nachgewiesene Besitz eines
Kapitals von mindestens 10 000 Gulden oder eine jährliche lebenslängliche Rente
von wenigstens 1 500 Gulden, wurden von ihm erfüllt.

Für den Landtag 1837 ist eine Einladung des Innenministers Winter noch erhalten.
Zw ischen 1842 und 1846 kam es zu einer Unterbrechung, was aus den Lebenserinnerungen
.Aus alten Tagen" von Eduard Kaiser ersichtlich wird6'. Er schreibt:
..Der Tod unseres langjährigen Abgeordneten Grether. der im Sommer
des Jahres 1846 erfolgte, brachte uns Wahlmännern die Kandidatur
einer neuen Persönlichkeit, des Herrn Scheffelt aus Steinen,
welchen wir dann zu unserem Deputierten für den Landtag 1847
wählten. Der war ein redlicher, stiller, gediegener Mann, den leider
die Revolution dahinriß und nach Amerika verschlug, wo er starb."

Kaiser war übrigens der Nachfolger von Scheffelt für den Landtag 1850 und
gehörte dem gleichen politischen Lager an. Im badischen Landtag stand Scheffelt
als überzeugter Republikaner und Demokrat auf dem linken Flügel der Liberalen.7)

In Zwiespalt w ohl mit sich selbst geriet Scheffelt zunächst im Februar 1849, als
eine kleine Gruppe radikaler Demokraten, dabei auch er. die Beratungen in der
2. Kammer absichtlich durch ihre Abwesenheit blockierte.

Es folgte im Mai der Landeskongreß und die Volksversammlung in Offenburg,
wo sich am 14. 5.1849 der regierende Landesausschuß bildete, der als provisorische
republikanische Regierung am 1.6.1849 die Staatsgeschäfte in Karlsruhe
übernahm und den Großherzog zur Flucht ins Exil nach Frankfurt veranlaßte. Am
10. 6. 1849 trat die konstituierende (= verfassunggebende) Landesversammlung
aus frei gewählten Abgeordneten zusammen.

Die Mitgliedschaft Scheffelts in diesem Gremium geriet ihm dann zum Verhängnis
und gipfelte beim Strafprozeß in den Vorwurf, er sei der Teilnahme an den in
den Monaten Mai und Juni verübten hochverräterischen Unternehmungen schuldig
zu erklären. Dafür wurde er in seiner Abwesenheit vom badischen Hofgericht
Bruchsal am 21. 1. 1850 zu einer gemeinen Zuchthausstrafe von 7 Jahren und
gemeinsam mit anderen Verurteilten zum Ersatz des der großherzoglichen Kasse
entstandenen Schadens verurteilt. Die Beschlagnahme seines Vermögens erfolgte
bereits am 16. 7. 1849.

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