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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 114
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wurden versteigert. In Bellingen, das er danach „wie ein absolutistischer Monarch
regierte", habe er sich dafür schadlos gehalten. Als die Franzosen 1796 das Rheintal
von Schliengen bis gegen Basel besetzten-1", habe er sich rechtzeitig in Sicherheit
gebracht. Nach dem Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805. durch den
der Breisgau zu Baden kam. habe er gar den Kopf verloren und in Basel Bürgerrecht
beantragt, zumal sein Sohn als Offizier in die Dienste der Helvetischen
Republik treten wollte. Da die Grundherren ihre Güter auch nach dem Übergang
an das Großherzoetum Baden behalten konnten, blieb Friedrich Anton Markus
von Andlaw jedoch in Bellingen, machte zusammen mit seiner Frau Maria Karolina
Salome Walburga von Andlaw. geborene von Pfui. 1808 sogar eine Stiftung
zugunsten von Bellinger Handwerkslehrlingen, wurde - wie bereits berichtet -
1817 mit dem österreichischen Grafentitel bedacht und erhielt nach seinem Tod
am 20. August 1820 sein Grab auf dem Bellinger Friedhof. Er war der letzte in
Bellingen ..Regierende von Andlaw".

Soweit die lokale Leistungsbilanz derer von Andlaw in der Bellinger Ortschronik
von Heinz Erich Walter aus dem Jahre 1962. Die Bilanz rechtfertigt meines
Erachtens in keiner Weise das senerelle Verdikt Josef Baders und Heinz Erich

CT

Walters, daß ..die Andlaws für Bellingen kein Segen"46' waren, bzw. die Andlaws
in Bellingen eine ..Mißwirtschaft" betrieben hätten, die ,.für das Dorf ohne Zweifel
unvorteilhaft sewesen" sei.47*

Vielmehr spricht alles dafür, daß die 400jährige Adelsherrschaft derer von
Andlaw für Bellingen genau so positiv und negativ war wie das feudalistische
System andernorts auch. Bleibt lediglich der abschließend noch zu erörternde
Vorwurf der ..ungesunden Ansiedlungspolitik" der Andlaws, die die Bevölkerung
Bellingens in die Verarmung und ins Unglück getrieben hätte. In der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts habe dadurch 1/3 der Bevölkerung das Vermögen
durch Zwangsversteigerungen verloren.~~

Drastisch formuliert es Josef Bader so:

..Die Ortsgemarkung, welche in ungefähr 800 Jucherten Landes bestand, war für
eine Vermehrung der ursprünglichen Familien nicht geeignet. Dessen ungeachtet
hatte die Ortsherrschaft neue Ansiedlungen und Heiraten so leichtsinnig gefördert,
daß die Seelenzahl schon 1770 alles Verhältnis überstieg.

Es war eine allgemeine Sucht der kleinen Fürsten und Herren des Reichs, ihre
Ländlein und Gebiete mit Volk zu überfüllen. Besitzlose Leute der Nachbarschaft.
Juden. Zigeuner und andere Landfahrer - alles wurde aufgenommen, durfte eine
Hütte bauen und eine Familie gründen. Es warf eben Kopf- und Schutzgeld ab.
und wie manche Aufnahme geschah aus noch unsittlicheren Gründen!

Und gleichsam wetteifernd mit diesem Hintersassengeschlecht, zeigte sich auch
der besitzlose Beamten- und Dienerstand nicht weniger tätig in Gründung neuer
Familien. Daß man die Nachkommenschaft dadurch mit der Not und Gefahr eines
elenden Proletariats belastete, daran wurde nicht gedacht. Daher das zahllose Gau-

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