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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 147
(PDF, 36 MB)
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24. März d.J. auch entsprochen wird. Seine Begründung, daß er „alsdann nicht
nur dem fiirstl. Credite mehrers zu befördern im Stande wäre, als vielmehr auch
engagiert zu sein, mein völliges Tun und Studieren dahin zu richten, eine tüchtige
und vor das Herrschaftl. Finanzwesen taugliche Person abzugeben ", scheint aber
nur die halbe Wahrheit. Damit verbunden war nämlich auch eine Gehaltserhöhung
um 250 Gulden zuzüglich Getreide-Naturalien über 17 Gulden und 10 Ohm Wein,
die er in die am L April 1717 in Unter-Riexingen mit Anna Margarete von Sperberseck
geschlossene Ehe einbringen konnte. Er selbst war zu dieser Zeit sozusagen
vermögenslos, besaß kein eigenes Gut und war auf seine Einkünfte aus badischen
Diensten angewiesen, so daß er auch zur Gründung eines Hausstandes ein
Darlehen über 1 000 Gulden auf das Heiratsgut seiner Frau aufnehmen mußte.

Der Rötteler Landvogt

Warum E. F. von Leutrum letztlich mit dem l. Oktober 1717 zum Rat und
Landvogt in Rötteln-Sausenburs und damit zum Nachfolser des altershalber mit
Georgi 171713' ausgeschiedenen Bernhard von Gemmingen avancierte, ist unbekannt
. Damit verkörperte er aber den Repräsentanten des Markgrafen in dem mit
etwa acht Quadratmeilen flächenmäßig größten Oberamt des damals insgesamt
etwa 29 Quadratmeilen umfassenden baden-durlachischen Herrschaftsgebietes:
fernab der zentralen Entscheidungsinstanzen oblag ihm außerdem die Oberinspektion
über die Forste und das gesamte Bergwesen.

In seiner Vita charakterisiert E. F. von Leutrum seine Tätiskeit in dieser
weitläufigen Landvogtei leider nur sehr allgemein mit vielen „mühsamen und
beschwerlichen Geschäften, zumahlen in Kriegszeiten, da man über 60 orth unter
sich hatte, die zum Oberamt gehören und mit denen benachbarten, als Österreich,
Cron Frankreich, die Schweiz, auch denen Praelaten und Brisgauischen Ritterstand
beständig etwas zu fechten und zu thun bekommt". Etwas mehr über das
Leben des Landvogtes, leider ohne direkten Vergleich zu anderen Beamten, verrät
seine Besoldung, die höchste im Land und dieselbe, die sein Vorgänger schon
erhielt. Sie betrug an Geld 450 fl. und 52 fl. für zwei Diener. 20 Malter Kernen
und 2 Malter für Diener. 30 Malter Roggen und 2 Malter für Diener. 32 Saum
Wein und 8 Saum für Diener, für 6 Pferde 106 Malter Hafer. 23 Wagen Heu. 600
Ballen [?] Stroh, ferner 50 Klafter Brennholz und als Rötteler Akzidentien ein
Dehmenrecht für 20 Schweine, je 6 Stück Rot- und Schwarzwild. 100 Hühner und
20 Kapaune: der zugrunde gelegte Geldwert betrug insgesamt 1 233 fl. 8 xr. Die
Besoldung blieb während der Dienstzeit mit einer Ausnahme konstant, als sie
zwischen 1734 und 1738 wegen der staatlichen Kriegslasten um etwa ein Drittel
gekürzt wurde.

Bereits vor dem Jahr 1718 ist E. F. von Leutrum die ihm wohl bedeutendste
Ehrung zuteil geworden, die Aufnahme in den ..Orden der Treue" (Abb. 1). deren
Mitgliederzahl aus der Ritterklasse auf lediglich 36 begrenzt war; sicherlich eine

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