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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 151
(PDF, 68 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0153
Die Diözese Rötteln in den Jahren 1749 - 1751
nach Protokollen der damaligen Kirchenvisitationen

(Aus: „Das Markgräflerland" 1/1965)
Pfarrer W. Brockel, Lörrach

Der Umfang der „Roetteler Dioceses" deckte sich einigermaßen mit dem des
heutigen Kirchenbezirks Lörrach und schloß in sich die Pfarreien:

1. Kleinkems, 2. Blansingen und Welmlingen, 3. Efringen, 4. Kirchen, 5. Egringen,
6. Wollbach, 7. Schallbach, 8. Fischingen, 9. Wittlingen, 10. Rötteln, 11. Hauingen,
12. Eimeidingen und Markt, 13. Binzen und Rümmingen, 14. Otlingen, 15. Haltingen,
16. Tüllingen, 17. Weil, 18. Grenzach, 19. Brombach, 20. Lörrach.

Diese Aufstellung folgt derjenigen des Protokollbuches von 1749 und 1750. Seit
1689 amtierte mit der Verlegung des Oberamts Rötteln nach Lörrach nach der
Zerstörung der Burg Rötteln 1678 und der Verlegung der Röttier Landschule nach
Lörrach auch der Spezial der Diözese Rötteln in der neuen Stadt. Superintendent
und Spezial der Diözese Rötteln war von 1748 bis 1767 Johann Leonhard Walz,
gleichzeitig Pfarrer in Lörrach. Er war 1718 in Maulburg geboren und seit 1742
Pfarrkandidat in Karlsruhe. Dorthin kehrte er nach seiner Tätigkeit in Lörrach
1767 als Kirchenrat zurück. Dort wurde er Archidiakon, Hofprediger und Regimentsprediger
, 1770 Oberhofprediger, Professor der Theologie und Superintendent
für Karlsruhe und die Grafschaft Eberstein und gehörte als Direktor der Ev.
Kirchenkommission an. Von ihm stammt aus seiner Lörracher Zeit der älteste
Lehrplan für die Schulen.

Der im Jahre 1749 erst 21jährige Markgraf Karl Friedrich war ein rühriger
Fürst. Um das genannte Jahr erließ er u.a. neue Verordnungen zum „Hausarmen"-
und zum „Bettelwesen"; eine neue „Trauordnung" war in Aussicht gestellt, und
schon 1748 war das kirchliche Visitationswesen neu geordnet worden. Den 59
wörtlich angeführten und den Protokollen vorangestellten Visitationsfragen war
folgende Einleitung mitgegeben:

„Kirchen- und Schul-Visitations-Haupt-Fragen, welche in Conformitat eines
Hochfürstlichen Rescripts Ao 1749 und folgenden Jahren zum Grund gelegt werden
sollen, und die nach sich äußernden Umständen mit mehreren Neben-Fragen,
so mit a, b, c, usw., ohne die Zahl der Hauptfragen zu vermehren, zu unterscheiden
sind, wie auch per Instantias und Specialats-Bescheid erläutert werden können
." Diese Fragen sind in zwei Hauptteile gegliedert: I. De statu Externo II. De
statu interno.

Teil I ist gerichtet „An alle Anwesende, Pfarrer, Vorgesetzte der Gemeinde,
Schul-Meister und Deputierte von der Gemeinde, auch Allmosen-Pfleger"; Teil II
sind Zwiegespräche des Speziais a) mit dem Pfarrer allein, b) mit den Vorgesetzten
der Gemeinde und deren Deputierten, c) mit den Schulmeistern allein.

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