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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 234
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0236
Abb. 114: Ausrufung der Republik durch Struve am 21. September 1848. Zeitgenössische Xylographie,
aus: „Jllustrierte Zeitung", Leipzig (Archiv Museum am Burghof, Lörrach)

Als wir in Kandern angekommen waren, wurde die ganze Gesellschaft zum
feierlichen Einzug aufgestellt: Voran ging die Musik, dann folgten Bewaffnete,
hierauf wir Gefangene, von denen Bürgermeister Schanzlin mit einem Strick um
den Hals am meisten Aufmerksamkeit erregte. Der Einmarsch endigte im Wirtshaus
„Zur Stube", in dessen unterem Raum, der als Fruchthalle diente, wir nun
eingeschlossen wurden.

Die Nacht über hielten die gutgesinnten Bürger von Kandern die Wachtposten
besetzt, um uns zu beschützen und etwaigen Mißhandlungen vorzubeugen. Den
andern Morgen wurden einige Gefangene freigesetzt, und ein wohlgesinnter
Freund, Fabrikant Zürcher von Kandern, der elsässisch-französischer Bürger war,
durfte uns mit seinen französischen Abzeichen besuchen, durfte aber kein Wort
mit uns reden.

An demselben Morgen kam der Oberkommissär Rinderschwender, bekannt als
früherer liberaler Abgeordneter der vierziger Jahre, von Säckingen herüber und
hielt Gericht ab. Glücklicherweise setzte er den unwirschen Polen ab. In einem
Verhör erklärte ich, daß ich mir keines Vergehens bewußt sei, außer daß ich mich
für die rechtmäßige Obrigkeit ausgesprochen und in der Kirche für den Großherzog
gebetet hätte; aber gerade das galt als ein Kapitalverbrechen und war
Grund genug, mich nicht frei zu geben. So wurde es unter mancherlei Besorgnissen
und Unruhen wieder Abend.

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