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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 2.2001
Seite: 133
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-02/0135
Dass ein späterer Besitzer das Schloss zu Hügelheim um 1590 auch dem Markgrafen
als Amtssitz der Herrschaft Badermeiler antrug, ist zwar aktenkundig, hat
aber aus den verschiedensten Gründen nie wirklich Aussicht auf Erfolg gehabt. Es
kümmerte dahin, wurde vermutlich im Dreißigjährigen Krieg auch zerstört und
was davon noch übrig blieb (Liegenschaften und Ökonomiegebäude) 1653 an
Clauß Grethen Bürger zu Hügelheim, für 600 Gulden verkauft.

Frau von Wahrenbachs Zehntmahl

So schwer und entbehrungsreich der bäuerliche Alltag im Mittelalter auch gewesen
sein mag. die anstehenden Festtage wurden umso ausgelassener gefeiert.
Sie bildeten den Ausgleich für die langen Wochen unvorstellbar harter körperlicher
Anstrengungen. Eine besonders erfreuliche Gelegenheit zum Feiern bot sich
den Hügelheimern durch eine Schenkung der gebürtigen Neuenfelserin Elisabeth
von Fahrenbach. Sie lebte um 1500 und muss im Besitz des Hügelheimer Dinkel-
und Gerstenzehnten gewesen sein. Als ihr Ende nahte, vermachte sie dieses Recht
den Hügelheimern mit der Auflage, ihr ein ewiges Gedächtnis zu bewahren. Zum
Lohn durften sie dafür alljährlich, wenn der Zehnte verkauft wurde, die Einnahmen
..verdrinckhen". Dazu ließ sich keiner zweimal einladen, und so entwickelte
sich ein immer üppiger werdendes Gastmahl. Selbst die Kinder wurden dabei
nicht vergessen: Sie erhielten - ob arm oder reich - ein Weißbrot, vielleicht in
Form einer Brezel, was in jener Zeit eine ungewöhnliche Köstlichkeit war.

Die Hügelheimer jedenfalls freuten sich über das Geschenk, feierten jährlich mit
Freuden und nutzten ihren Vorteil nach Kräften. Pfiffig wie sie waren, scheinen
sie den Anbau von Dinkel und Gerste allmählich erhöht zu haben, um noch ausgelassener
feiern zu können.

Das rief den Zehntherrn. den Abt von St. Blasien, auf den Plan, dem diese Schenkung
von Anfang an ein Dom im Auge war. Der schaffte 1597 das Zehntmahl
kurzerhand ab und ersetzte es durch eine Zahlung von 20 Gulden an die Gemeinde.
Damit waren die Bürger aber ganz und gar nicht zufrieden und setzten sich zur
Wehr. Ein wahrer Papierkrieg folgte und in 22 Positionen - heute würden wir
vielleicht Aktenordner dazu sagen, sammelten sich Bittschriften. Verhörprotokolle.
Berichte. Beschlüsse und Anordnungen. Meinung stand gegen Meinung. Schließlich
kümmerte sich selbst der Landesherr um die Angelegenheit und bat den Konflikt zu
.remedieren". sprich: zu einem guten Ende zu bringen. Das geschah schließlich am
5. Juli 1615 mit einem vom Oberamt Badenweiler herbeigeführten Vergleich, der
besagte, dass die Abtei St. Blasien der „ehrsamen Gemeinde Hügelheim" künftig an
Stelle des Mahls jährlich 40 rauhe Gulden zu bezahlen habe. Und in der Tat. diese
Einnahme tauchte in den Hügelheimer Gemeinderechnungen bis 1837 - dem Zeitpunkt
der Zehntablösung - noch regelmäßig auf. Mit dem Vergleich von 1615 war
zwar das Zehntmahl gestoppt, aber die zu erstattende Summe war immerhin verdoppelt
worden und kam so den Bürgern noch mehr als 200 Jahre lang zugute.

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