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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 20
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2002-02/0022
Ein weiterer großer Streitpunkt war auch der Standort des Kirchturms. Weinbrenner
und seine Planer schlugen die Errichtung eines neuen Turmes vor. Die
Stadt Kandern beharrte auch 1824 noch ausdrücklich auf der Erhaltung des alten
Turmes, wobei ein neues Stockwerk in der Art eines Rautenturmes aufgesetzt
werden sollte. Das Ministerium der Finanzen schrieb am 28. Januar 1824 daraufhin
zurück: „... während dessen Stellung mit jenem der neu zu erbauenden Kirche
, die wegen Beschränktheit des Bauumfeldes nach dem Augenschein dort nicht
plaziert werden kann und einen höchst widrigen Anblick gewähren würde, was
sich bei einem so wichtigen sakralen Gebäude, dessen Dauer für Jahrhunderte
bleibend ist, und die vorzüglichste Zierde der Stadt Kandern sein soll, nicht wohl
vervollständigen läßt. Wir haben nach mehreren hier beiliegenden Akten bisher
alles versucht, die Stadtgemeinde Kandern, die auf ihrem früheren Beschluss beharrlich
bestehet, wieder abzubringen, obwohl die Kosten die durch Herstellung
des neuen Turmes in der von den Behörden vorgeschlagenen Art nun weniger
übersteigen dürfte, als die Erbauung eines neuen Stockwerkes und die Anbringung
des Dachstuhls verursacht." Die Behörde macht keinen Hehl daraus, dass sie wohl
oder übel diese Pläne der Stadt genehmigen müsste. aber hierzu sehr ungern ihre
Einwilligung geben wolle und deshalb die ganze Angelegenheit der übergeordneten
Behörde zur Entscheidung weiterleiten würde, damit diese mit der Stadtgemeinde
Kandern neu verhandeln soll. Das Ministerium des Innern schrieb dann
bereits am 10. Februar 1824 zurück und berief sich auf bereits erstellte Gutachten.
Der alte Turm wäre feuergefährdet, außerdem könne dieser sog. Rautenturm nicht
ausgeführt werden, weil derselbe nicht imstande sei, die Glocken von 36, 25 und
12 Zentner zu tragen. Oberbaudirektor Weinbrenner soll noch einmal genau erheben
, wie hoch der Differenzbetrag zwischen den beiden favorisierten Türmen sei.
Weinbrenner schreibt daraufhin in einem Brief am 29. März 1824 aus der Großherzoglichen
Baudirektion: ..in dem diesseitigen Bericht vom 21. März v.J. haben
wir zwar bereits uns dahin geäußert, daß die Herstellung eines neuen Kirchturm
nach der von uns vorgeschlagenen Art /: wiedem solcher möglichst einfach, in
Verbindung mit dem ohnehin erforderlichen Mauerwerk, gebracht wird /: nicht
soviel kosten werde, als die vorgeschlagene Verkleidung des alten Turms, nebst
Auffügung eines Vorwerks, welches zusammen nach dem Arnoldischen Bericht
vom 27. Juli 1821 zu 4500 fl. angenommen wird*'. Weiter heißt es: „...wonach aus
dieser spezifizierten Vorstellung hervorgeht, daß es ebensowohl in ökonomischer
Hinsicht für die Gemeinde wird vorteilhafter seyn, wenn dieselben diesen Vorschlag
verfolgen, als auf Reparatur und anständiger Wiederherstellung des alten
Thurms bestehen zu wollen, indem außer obigen Berücksichtigung der Mehrbetrag
der Kosten wegen Verstärkung des Mauerwerks an der Vorhalle und Treppenhäuser
/: als worauf der neue Thurm zu stehen kommt /: an sich sehr unbedeutend
nur nach dortigen Lokalpreisen höchstens 2-300 fl. erfordern kann, dagegen
aber für die Gemeinde ein vollständiges Kirchengebäude erziehlt wird, welches in
jeder Hinsicht seinem Gebrauch und Endzweck gehörig entspricht."

Die Stadtgemeinde Kandern forderte jedoch weiterhin hartnäckig die Reparatur

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