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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 132
(PDF, 32 MB)
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fertigt. Auf Bitte und Begehren der Parteien sind die Insiegel der „Zusetz" als
Urkundspersonen, vorsichtshalber immer unter Abdingung jeder Haftung, ohne
Schaden für sich, ihre Nachkommen und Erben. ..bei den Gemeinden angehenckht"
worden. Als die Mitsiegeler der Urkunde sind genannt: 1. Junker Adelberg von
Berenfelß; 2. Rudolff von Bluem Eckh (Blumeneck), bei Zeiten Landvogt zu
Rötteln und 3. Hanß von Schönauw. Pfandherr zu Stetten. Als vierter wird der
Junker Peter von Offenburg mitgesiegelt haben, dem offensichtlich der Vorsitz der
„Gemeindt" zustand. In dieser Position dürfte dieser 1501 noch keine Lörracher
Interessen vertreten haben. Schon bald danach saß die Familie auf der Lörracher
Burg. Nach dem Verzeichnis der Landvögte für das Oberamt Rötteln von Fritz
Schülin6) war Rudolf von Blumeneck 1493 Landvogt als Nachfolger des Thüring
Reich von Reichenstein. Schon 1497 folgte ihm jedoch Ritter Hans Michael von
Neuenfels als Landvogt, der dann 1502 bereits wieder abgelöst wurde. Rudolf von
Blumeneck war also vormals „bei Zeiten" Landvogt, 1501 offensichtlich nicht
mehr in diesem Amt.

Die Urkunde schließt mit der genannten Datierung und den vier mit der Feder
gezeichneten Markierungskreisen für die Siegel, die jedoch bei dieser Kopie nicht
angebracht wurden.

Streitigkeiten um Grenzen und Weiden

Pfarrer Otto Deisler hat in seiner Chronik Lörrach - Stetten71 diese Urkunde
erwähnt bei seinem Abschnitt über den Stettener Wald. Er berichtet auch von den
Problemen bei der Waldweide mit den Riehener Nachbarn bei dem unglücklich
verzahnten Grenzverlauf an der ..Eisernen Hand" und auf dem „Maienbühl". Seine
Angaben bleiben aber für diesen Bereich sehr undifferenziert. Aufgrund seines
Aktenstudiums wundert er sich aber, dass die Urkunden von Stetten sonst keine
den Weidgang und den Viehtrieb betreffenden Vorgänge enthalten würden, wie
sie anderweitig zahlreich seien. Aber bereits neun Jahre später, 1510, mussten die
Stettener wieder einen Grenzstreit mit Riehen wegen des ..Eichbühls" bei Inzlin-
gen schlichten lassen. Der Entscheid ging zu Gunsten von Riehen, doch wurde das
Stettener Vieh dort weiterhin auf der Weide geduldet.*' 1699 beanspruchte Stetten
auch am Siebenbannstein einen über diesen nach Nordosten hinausgreifenden
Streifen aus dem Lörracher und Brombacher Wald.9' Es dauerte noch fast ein
Jahrhundert, bis man für den herausgerissenen Siebenbannstein sich auf einen
neuen Grenzpunkt geeinigt hatte.101 Gar so selten waren die Stettener Grenzstreitfälle
also nicht. Während der langen Kriegszeiten des 17. bis 18. Jahrhunderts
mögen durch unterlassene Nutzung die Ansprüche der Gemeinden auf den Wald
vorübergehend in Vergessenheit geraten sein. Dazu wird die immer mehr ausgreifende
Inanspruchnahme der Wälder durch restriktives Vorgehen der herrschaftlichen
Verwaltungen ein Grund gewesen sein, welcher den Bauern den Zugriff auf
ihren Wald zunehmend beschnitten hat. zumal die Banngrenzen in den Wald-

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