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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 134
(PDF, 32 MB)
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Gedanken zur Interpretation

Sollte das nun eine Neuerung gewesen sein im Sinne einer Fixierung eingerissener
Missstände'? Oder wollte man vielmehr ein vielleicht bisher noch viel weiträumigeres
Ausgreifen des Viehtriebs in gewisse Schranken weisen? Auf welcher
Rechtsgrundlage hatte dann der frühere, ausgedehnte Weidgang stattgefunden und
wie waren die Grenzen? Man muss schließlich wissen, dass neben dem alten
Ortsteil ..Ufhabi" am Südfuß des Hünerbergs der Wald mit dem Flurnamen „Im
Engeli" einst bis über den Engelplatz herab und wohl etwa bis zur heutigen Bahntrasse
gereicht hat. In diesem Wald durften die Lörracher das Bauholz für die
„Ufhebi" ihrer Häuser, das Standgerüst für das Fachwerk, schlagen.11' Man erkennt
hier auch die ursprüngliche Herkunft des heutigen Lörracher Straßennamens
für den „Engelplatz", nach dem letztendlich auch das Gasthaus seinen Namen hat.
Viel später erst fand dort der Lörracher Viehmarkt statt.121 (Oberhalb der Rheinfelder
Straße in Richtung Salzert hat sich als amtlicher Name für das Baugebiet
„Vorengele" erhalten). Darf man davon ausgehen, dass auch in diesem einstmaligen
„Engele-Wald" für Lörrach und Stetten analog dem auch sonst landesüblichen
Brauch die Viehweide eine gemeinsame war? Dieser „Engele-Wald", bereits 1364
im Dinghofrodel des Basler Klosters St.Alban erwähnt, scheint in den Jahren um
1500 noch vorhanden gewesen zu sein, zumindest wurde für dessen Nutzung noch
an das Kloster gezinst. Aber 1545 war „gar kein Baum mehr da", wie der
St.Alban-Meyer Stoffel Wechlin feststellte.13' Dieser Schwund des Waldes wird
sich über Jahrzehnte hingezogen und schon vor 1501 seine Spuren hinterlassen
haben. Als aber der Wald immer weniger wurde, hatte man das Gelände sicher
einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt, und daran hatten die Stettener
keinen Anteil mehr. Damit mochten sie sich natürlich nicht abfinden und der
Streit nahm seinen Lauf. Ist darin der Hintergrund für unseren ,3rieff-Vertrag"
von 1501 zu sehen? Solche Fragen könnten Anlass sein, nach einer sehr alten,
gemeinsamen Mark- oder Weidgenossenschaft auf Lörrach-Stettener Gemarkung,
die 1501 freilich keinen Bestand mehr hatte, zu forschen und zu suchen. Als
Beispiele in der Nachbarschaft können der „Vier-Höfe"-Wald und der „Holzen-
Einig"-Wald genannt werden.141 Nunmehr sollten also festgeschriebene Regeln
gelten.

Ein dramatischer Zwischenfall

Trotzdem konnte es passieren, dass es im Stettener Wald 255 Jahre später zu
einem schweren Zwischenfall kam. Das Reglement von 1501 war vergessen, aber
das Weideproblem bestand noch immer, und dies anscheinend trotz unserer späteren
Urkundenkopie, deren Anfertigung sicher auch ihren Grund hatte. Noch immer
versuchten die Markgrafen in Stetten, welches inzwischen nicht mehr unter
der Pfandherrschaft der Herren von Schönau stand, das Säckinger Stift zu verdrän-

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