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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 143
(PDF, 32 MB)
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Das Jahr 1914 führte zu einem entscheidenden Wandel in der Region. Die
Einführung der Personenkontrollen brachte neue Verhältnisse mit langfristigen
Folgen für die Menschen in Baden, dem Elsass und der Nordwestschweiz. Das
Passieren der Grenze war seit diesem Zeitpunkt nicht mehr jederzeit und spontan
für alle möglich. Das Überschreiten wurde auf einige Übergänge und Zeiten beschränkt
. Für den Grenzübertritt benötigte man Visa und Reisepässe. Bewohnern
grenznaher Gemeinden wurden jedoch in der Frühphase einige Sonderbestimmungen
eingeräumt. Als im November 1914 die Militärbehörden die Grenzaufsicht
übernahmen, wurde folgendes festgelegt:

..Zur Erleichterung des Verkehrs, der im Gebiet des sogenannten kleinen
Grenzverkehrs wohnenden Deutschen und Schweizer wird diesen Personen
, sofern sie der Grenzwache persönlich bekannt sind, gestattet, ohne
Reisepaß die Grenze an allen Übergangstellen zu überschreiten."151
Diese Regelung entband die Betroffenen jedoch nicht von der Pflicht, sich Passierscheine
von einem Abschnittskommandeur in Lörrach zu besorgen. Hatten die
Passierscheine anfangs noch ein recht provisorisches Aussehen, so entstand in der
Folgezeit eine regelrechte Grenzbürokratie. Durch die Passierscheine für den kleinen
Grenzverkehr. gemeint war damit der Bereich 15 Kilometer diesseits und jenseits
der Grenze, wurde der Ort, der Grund und die Häufigkeit des Grenzübertritts festgelegt
. Solche Regelungen und begrenzte Zeiten für das Passieren der Übergänge
machten den Besuch im Nachbarland zu einem genau zu planenden Unterfangen.

Aufgrund der sich verschlechternden Versorgungslage während des Weltkrieges
bekam der Besuch in der Schweiz für die deutsche Bevölkerung neue Bedeutung.
Während im Jahr 1917 in Lörrach die tägliche Brot- und Mehlration aus 300
Gramm und die wöchentliche Fleischration aus 200 Gramm bestand, konnten
diejenigen, denen ab und zu der Besuch in Riehen und Basel möglich war, im
Nachbarland gefüllte Metzgereien und Bäckereien sehen.,6) Ein Einkauf in der
Schweiz war zwar möglich, doch stellten Zollbeschränkungen und die starke Reglementierung
des Grenzübertritts große Hürden dar. Lörracher Arbeiter baten bereits
im Jahr 1916 die Großherzogliche Zolldirektion in Karlsruhe um entsprechende
Erleichterungen:

„Ergebenst Unterzeichnete erlauben sich an Grossherz. Zolldirektion
die höfliche Bitte zu richten, ausnahmsweise und für die Dauer des
Krieges die Verzollungsstunden beim Nebenzollamt Stetten bis Abends
7 Uhr zu verlängern.

Die hiesigen Arbeiter, die wegen Knappheit der Lebensmittel genötigt
sind, teilweise ihren Bedarf in Riehen zu holen, sind durch den Schluss
der Zollstunden um V: 6 Uhr sehr geschädigt dadurch, dass sie entweder
vor Schluss der Fabrik die Arbeit verlassen müssen, um noch rechtzeitig
d.h. vor Vz 6 Uhr in Stetten verzollen zu können, oder aber auf die
Mitnahme von zollpflichtigen Lebensmitteln zu verzichten."17)
Nach 1918 hoffte die Bevölkerung der Grenzregion auf eine Rückkehr zu den
Bedingungen wie vor dem Ersten Weltkrieg. Der Grenzübertritt sollte wieder ein

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