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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
64.2002, Heft 2.2002
Seite: 147
(PDF, 32 MB)
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besondere Bedingungen geknüpft. Seit Juli 1925 schließlich durfte man sich im
kleinen Grenzverkehr bis zu drei Tage in der benachbarten Grenzzone aufhalten.
Spezielle Übernachtungsbestimmungen verloren ihre Gültigkeit. Erneut können
wir die 6er Tramlinie zwischen Basel und Lörrach als Gradmesser der Entwicklung
heranziehen. Seit dem 15. Mai 1926 mussten die Fahrgäste an der Grenzstation
nicht mehr umsteigen, sondern konnten in der „grenzüberschreitenden*' Tram
sitzen bleiben.30)

Die geschilderten Erleichterungen sind zurückzuführen auf eine allmähliche
Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa im Verlauf der zwanziger Jahre.
Vor Ort gab es aber auch einen Motor, der immer wieder Verbesserungen für den
Grenzverkehr einforderte. Viele Bewohner des Dreiländerecks waren damals nicht
bereit, die bestehenden Bedingungen zu akzeptieren. Lörrachs Bürgermeister Erwin
Gugelmeier fasste in einem Brief das zusammen, was vermutlich viele damals
dachten. 1924 schrieb er an das Badische Innenministerium:

„Das Gebiet des sogenannten kleinen Grenzverkehrs an der badisch-
schweizerischen Grenze war ungehinderten Verkehr über die Grenze
von altersher gewöhnt. Seit August 1914 ist dieser Verkehr durch besondere
Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden eingeschränkt
und behindert. [...] Wir vermögen nicht zu beurteilen, ob
und inwiefern die Kontrolle des Fernverkehrs in der jetzigen Form noch
nötig ist, dass aber der kleine Grenzverkehr beiderseits freigegeben
werden kann, scheint uns nicht nur möglich, sondern auch im Hinblick
auf die engen, im politischen und wirtschaftlichen Interesse zu fördernden
Beziehungen zwischen Baden und der Schweiz nötig zu sein."30
Langfristig reagierten die zuständigen Stellen auf die kontinuierlichen Beschwerden
einiger Interessengruppen. Am 5. Januar 1928 schrieb das Bezirksamt
Lörrach zum Beispiel an die Bürgermeisterämter Lörrach, Tüllingen, Weil, Inzlin-
gen, Grenzach und Wyhlen:

„Um den vorkriegszeitlichen Verhältnissen hinsichtlich des Grenzübertrittes
immer näher zu kommen, beabsichtigen wir bei der schweizerischen
Grenzpolizei anzuregen, dass auch die vorwiegend dem Aus-
flugsverkehr dienenden Fusspfade und sonstigen Wege von untergeordneter
Bedeutung zum Grenzübertritt zugelassen werden. Voraussetzung
müsste auch in diesem Falle der Besitz geordneter Ausweispapiere, wie
Reisepass oder Dauerpassierschein sein."321
Eine Interessengruppe ist an dieser Stelle hervorzuheben. Hoteliers, Gastwirte
und Fremdenverkehrsfunktionäre aus Baden, dem Elsass und der Schweiz bemühten
sich zwecks Förderung des grenzüberschreitenden Ausflugsverkehrs gemeinsam
um die Lockerung der Bestimmungen für den Grenzübertritt. Diese frühe
„Regiobewegung" - motiviert durch gemeinsame wirtschaftliche Interessen - traf
sich etwa im November 1931 in Müllheim zu Beratungen und zur Verabschiedung
einer Resolution. Darin wurde eine wesentliche Erleichterung und Vereinfachung
der Passvorschriften von den zuständigen Stellen gefordert.33)

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