http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-01/0085
Schon 1910: Schutz des Landschaftsbildes im Weilertal
Früher als in anderen Gemeinden rundum haben sich im Weilertal Kräfte geregt,
denen die Bewahrung des Orts-. Landschafts- und Naturbildes am Herzen lag. Ein
..Ortsstatut", mit dem sich der Bürgerausschuss am 12. Februar 1909 befasste, galt
diesem Ziel. 16 Ja- und 14 Neinstimmen, zu denen noch drei Enthaltungen kamen,
zeigten die unterschiedliche Auffassung unter den Stimmbürgern. Besonders die
Gewerbetreibenden fürchteten um ihre Existenz und blockierten zunächst. Der
Großherzoglich Badische Bezirkskommissär in Freiburg wollte elf Monate später
wissen, „was inzwischen in obiger Angelegenheit geschehen" sei. Die Antwort
vom 31. Januar 1910 lautete: ..Die Gemeinde erteilt ihre Zustimmung, wenn den
bis jetzt bestehenden Gewerbebetrieben (Ziegelei. Gipsmühle, Meiermühle) das
Recht zusteht, ihren Betrieb jederzeit zu vergrößern..." (StaF G 18/2. P 3 lfd. Nr.
42). Diese Forderung wurde höheren Orts toleriert, und so hat am 18. Juni 1910
der Niederweiler Gemeinderat einer ortspolizeilichen Vorschrift zugestimmt, in
der es im § 1 heißt: „... Bauten, welche durch die beabsichtigte Art ihrer Ausführung
und ihre äußere Erscheinung im Zusammenhang mit ihrer Lage, das vorhandene
Orts-, Landschafts- oder Naturbild beeinträchtigen, [dürfen] nicht errichtet
werden."
Vermutlich hat der häufige Aufenthalt der Großherzoglichen Familie, aber auch
der florierende Kurbetrieb in Badenweiler zu dieser fortschrittlichen und weitblickenden
Regelung beigetragen. Das darf aus § 2 geschlossen werden, in dem
ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass alle Gebäude, die vom Rundweg auf
dem Badenweiler Schlossberg zu sehen sind, „ein gefälliges Aeußere haben"
müssen und sich nicht Jn einem verwahrlosten oder sonst das Straßen- oder
Abb. 8: Kurgäste kommen schon um 1900 in den „Löwen".
Mit dem seit 1896 von Müllheim nach Badenweiler dampfenden Bähnle wurden es zunehmend mehr.
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