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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 1.2003
Seite: 174
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-01/0176
Allerdings hielt sich die Zahl der Landflüchtigen - zumindest im angegebenen
Zeitraum - in überschaubaren Grenzen, und mit vorhandenem oder noch zu erwartendem
Vermögen, das sich die Herrschaft hätte einverleiben können, sah es nicht
gerade rosig aus. Nur zwölf Einzelpersonen und zwei Familien aus 11 von 55
ausgeforschten Orten waren zu vermelden. Abgesehen von zwei Frauen, die sich
im Zusammenhang mit ihrer Verheiratung verflüchtigten, bestanden die Alleingänger
aus Männern, die sich überwiegend als Handwerker auf Wanderschaft
begeben hatten und/oder sich in fremden Kriegsdiensten verdingten. Wenn man
dem gegenüberstellt, dass allein im April und Mai 1749 48 Untertanen ein offizielles
Aus Wanderungsersuchen an die Herrschaft richteten3', so scheint der Verlust
für die Obrigkeit durchaus verkraftbar gewesen zu sein, zumal es bei den Betreffenden
nur in den wenigsten Fällen etwas zu holen gab. Es fällt auf. dass sich
überwiegend Handwerker außer Landes begaben, was so ungewöhnlich ja nun
nicht war. Dass von diesen meist jüngeren Burschen dann so mancher wenigstens
ein paar Jahre lang in irgendwelchen Kriegsdiensten hängen blieb, ist auch nicht
weiter verwunderlich. Die übrigen hatte wohl schlicht die Not und die Ausweglosigkeit
, diese in der Heimat beheben zu können, in die Fremde getrieben.

Davon abgesehen, kam es vereinzelt vor, dass ein Illegaler zurückkehrte, wie
dies auch im Berichtsjahr 1749/1750 einmal geschah. Anders als im Falle der
Rückkehr von legalen Auswanderern nach Siebenbürgen, die im Markgräflerland
nicht mehr aufgenommen werden sollten4|, scheint es so, als hätten zumindest die
ehemaligen Soldaten und die von der Walz heimkehrenden Handwerker in dieser
Hinsicht nichts zu befürchten gehabt. Jedenfalls findet sich in der besagten Akte
keinerlei Andeutung in dieser Richtung.

Es folgen nun die Berichte aus den - nach Alphabet geordneten - Ortschaften,
die eine Emigration ohne herrschaftliche Bewilligung kund zu tun hatten.

Grenzach:

Von hier hatte sich niemand unerlaubt entfernt. Im Gegenteil war der zuvor drei
Jahre lang in holländischen Diensten gestandene Johannes Reinhard wieder zu
Hause eingetroffen.

Gündenhausen (bei Schopfheim):
Aus „Mangel der Nahrung" war Jakob Schneider „hinweg marschiert". Man
vermutete, er werde als Hammerschmied „seinem Handwerk nachziehen". An
Vermögen hatte er nicht das geringste hinterlassen, und es sei auch nicht zu
erhoffen, dass er in diesem Land noch zu welchem kommen werde.

Haltingen:

Mathis Vogt, der Schmied, wanderte zunächst „auf dem Handwerk", ehe er sich
in französische Kriegsdienste begab. Eigenes Vermögen besaß er nicht. Da sein
Vater noch lebte, wollte er nach Ablauf seiner Verpflichtung in drei Jahren zurückkehren
.

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