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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 1.2004
Seite: 49
(PDF, 26 MB)
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1918 kehrte sich das Verhältnis von Angeboten bäuerlicher Familien zu vorgemerkten
Kindern um. Die zur Verfügung gestellten Unterkünfte reichten nicht
mehr aus, weshalb man auf das vor dem Ersten Weltkrieg bewährte System der
Kolonien in mittleren Schwarz waldhöhen zurückgriff.43'

Schließlich betreute Prof. Noeggerath das „Fürsorgeheim für gefallene Mädchen
" in der Wintererstraße 10, das 1921 zum St.-Augustinus-Heim erweitert
wurde. Desgleichen engagierte er sich seit dem Ersten Weltkrieg im evangelischen
Kinderheim Bethlehem in der Turnseestraße. Hierbei handelte es sich
ebenfalls um ein Säuglings- und Kinderheim für ledige Mütter, das bis Ende 1940
bestand.44'

Ein Konglomerat aus den drei Elementen „Kinderlandverschickung", „Mutter-
Kind-Station'* und „Heim für gefallene Mädchen'* schickte sich denn auch Helene
Piutti an, in ihrem neu erworbenen Haus in Auggen zu verwirklichen.

Die Zeit im Doktorhaus

Hochgewachsen, schlank, mit ernsten, großen Augen und schönen Händen, das
mittelblonde Haar streng nach hinten oder hochgekämmt, stets in lange Röcke gehüllt
- so lautet aus der Erinnerung von Zeitzeuginnen die Beschreibung der Frau,
die sich in der zweiten Jahreshälfte 1925 in der Villa mit der heutigen Adresse
Hauptstraße 4 in dem Markgräfler Weindorf einrichtete.

Anfang November jenes Jahres meldete Helene Piutti dem Standesamt von
Auggen die erste Geburt an. bei der sie zugegen gewesen war. Da der Ort der
Niederkunft nicht angegeben wurde, ist nicht sicher, ob sie bereits im Doktorhaus
stattfand. Die (miteinander verheirateten) Eltern stammten jedenfalls nicht aus
dem Dorf. Ab Sommer 1926 häuften sich dann die Anzeigen von Geburten, bei
denen die Ärztin „zugegen" war, also Beistand geleistet hatte. Mit persönlicher
Unterschrift gab Dr. Piutti dem Rathaus in den knapp 15 Jahren ihrer Tätigkeit in
Auggen genau 124 neue Erdenbürger bekannt.

Im Oktober 1928 gab das Geburtenregister zum ersten und vorläufig leider auch
einzigen Mal das Doktorhaus ausdrücklich als Geburtsort preis: „In dem Entbindungsheim
. Haus No. 3". In dieser Eindeutigkeit war das bis dahin nicht der Fall.

Das war die offizielle Bezeichnung der Einrichtung und das Bürgermeisteramt
Auggen beantwortete am 21. Dezember 1928 den .J-ragebogen über Wohlfahrtsanstalten
und Wohlfahrtseinrichtungen im Dezember 1928"" entsprechend mit der
Auskunft, dass sich in der Gemeinde ein privates Entbindungsheim befinde.45'

Ab Juni 1926 und wieder nach Oktober 1928 hieß es - wenn überhaupt eine Angabe
gemacht wurde - „in ihrer Wohnung", was vermutlich das Doktorhaus meinte
und nicht die Wohnung der Gebärenden, denn bei (ehelichen) Hausgeburten war
ein entsprechender Zusatz bis auf einzelne Ausnahmen nicht enthalten. Und diese
Ausnahmen nannten „seine" Wohnung, das heißt die des Ehemanns, oder die von
anderen Verwandten.

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