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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
67.2005, Heft 2.2005
Seite: 165
(PDF, 29 MB)
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Bücher und Zeitschriften

Manfred Otto Ulbrich

Versöhnt und Vereinigt
Die Badische Kirchen-Censur
in der Gemeinde Weil
1741 -1821
Verlag resin GmbH & CO. KG. Binzen 1997
ISBN 3-923066-47-3

Als Pfarrer der Evangelischen Gemeinde Alt-Weil in Weil am Rhein stieß der Verfasser
auf zwei Bände „Kirchen-Censur-Protokolle ab 1741 - 1757'* und ..Befehlbuch ab 1688
samt Kirchen-Censur-Protokolle ab 1757 - 1821

Diese Protokolle wertete er in dem vorliegenden Buch, seiner Dissertation, aus und stellte
sie in den größeren Zusammenhang der Kirchen-Censur in Baden. Über dieses Kapitel der
badischen Kirchengeschichte gab es bisher noch keine wissenschaftliche Arbeit; die Lektüre
dieses Buches erfüllt einerseits den Anspruch seriöser Forschung, ist andererseits trotzdem
unterhaltsam.

Im I. Teil wird zu allen 397 Protokollen zunächst ein Inhaltsverzeichnis veröffentlicht,
danach werden sie auf 173 Seiten vollständig wiedergegeben. Die Verfasser der Protokolle
sind die Pfarrer dieser Gemeinde. Während der Zeit von 80 Jahren zwischen 1741 und 1821
amteten dort fünf Pfarrer, von denen drei viele Eintragungen machten, zuletzt der Freund
von Johann Peter Hebel. Tobias Günttert. der von 1790 bis 1821 in Weil Pfarrer war. Von
ihm sind 105 Kirchen-Censur-Protocolle überliefert.

Welchem Zweck dienten sie? Im EL Teil des Buches wird die Kirchen-Censur in Baden
allgemein und speziell in Weil geschildert. Es ging nicht nur um regelmäßigen Besuch der
Gottesdienste, sondern um das ..Betragen der Kirchspiel-Glieder.... die durch zweckmäßige
Zurechtweisung und Anwendung nachdrücklicher Correctionsmittel gegen Fehlende sich
würksam zeigen muß. und daher Kirchencensur oder Christliche Bußzuchf* genannt wird
(S. 209). Die Aufsicht betrifft ..die öffentlich sich äußernden Unsittlichkeiten". die christliche
Führung des Ehe- und Hauswesens, die Verpflegung der Armen. Kranken und Waisen,
die Schulen, die Gottesdienste und die Feier der Sonn-. Fest- und Feiertage.

Die evangelische Kirche hat damit soziale Aufgaben übernommen. Die Pfarrer stützten
sich auf die Berichte der örtlichen ..Kirchen-Censur-Behörde". bestehend aus dem Vogt
(Bürgermeister), dem ..Stabhalter" und den Kirchenältesten, die bis 1798 ..Kirchenrüger"
genannt wurden.

Diese Protokolle mussten einmal jährlich bei der Kirchenvisitation vorgelegt werden. Im
III. Teil werden die Verstöße, die in den Weiler Protokollen verzeichnet sind, systematisch
geordnet nach den 10 Geboten. Geahndet wurden unter anderem Fluchen und Schwören,
Diebstahl, die Eltern nicht ehren. Streit unter Eheleuten mit Schlägen. Hurerei. Besonders
oft spielen das ..Wirtshaus" und das Trinken eine Rolle.

Bei Fehlverhalten konnte die Censur-Behörde zunächst Ermahnungen und Warnungen an
die Fehlenden richten. Geldstrafen bis zu 1 fl. verhängen, sogar Leibesstrafen wie „mäßige
Schläge" oder „Einhäuselung" auf höchstens 2 mal 24 Stunden bei Wasser und Brot.

Schwierige Fälle wurden an das „Ober-Amt" weitergeleitet.

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