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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 90
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0092
Die Einführung der Reformation im Markgräflerland

vor 450 Jahren

Rudolf Burger

Vorwart

„Das arme übel verwaiste Volk der Markgräfler hungert und dürstet nach dem
Worte der Wahrheit, der einzigen Seelenspeise." Diese emphatische Botschaft
richtet 1556 der Basler Münsterpfarrer Simon Sulzer an MarkgTaf Karl IL, verbunden
mit der Aufforderung, endlich auch in der badischen Markgrafschaft die
Reformation einzuführen.

Lange hatte Markgraf Karl, wie auch schon vor ihm sein Vater Ernst, gezögert,
in seinen Landen die evangelische Lehre zuzulassen. Erst der Reichstagsabschied
von 1555, in die Geschichte mit dem Begriff „cuius regio, eius religio" als „Augsburger
Religionsfrieden" eingegangen, schien ihm die ausreichende Rechtsbasis
für den offiziellen Übertritt zum Protestantismus zu liefern.

Am 1. Juni 1556 war es dann soweit: Die neue badische Kirchenordnuna wurde
in Pforzheim verkündet, die Geistlichen und die Bevölkerung auf die neue Lehre
verpflichtet.

In diesem Aufsatz soll aufgezeigt werden, mit welchen Maßnahmen zum einen die
markgräfliche Obrigkeit die Einführung der neuen Lehre sanktionierte und wie zum
anderen diese durch die Bevölkerung und ihre Geistlichen aufgenommen wurden.

Eine breite Palette von Zustimmung, Gleichgültigkeit bis zur offenen Ablehnung
finden wir quer durch die ganze Markgrafschaft, wofür sich jeweils Beispiele aufzeigen
lassen.

Markgraf Karl, der das Wesen „seiner" Markgräfler offenbar realistischer einzuschätzen
vermochte als der begeisterungsfähige Simon Sulzer, gibt im Vorwort
der Kirchenordnung der Bevölkerung den Rat, sich in die neue Lehre zu fügen,
schreibt er doch: „Wir ermahnen auch unsere getreuen und gehorsamen Untertanen
ganz väterlich und getreulich, dass sie diese Gnad und Gab des Herrn dank-
barlich annehmen, sich gottseglich hierzu schicken und mit und neben uns dem
Sohn Gottes schuldig Gehorsam leisten."

7. Die badische Kirchenordnung von 1556

Am 1. Juni 1556 wurde die neue badische Kirchenordnung verkündet. In einer
der Kirchenordnung vorangestellten Proposition legte Karl II. die Gründe, die ihn
zur Einführung der neuen Lehre bewogen hatten, dar.

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