Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 101
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0103
Der Visitationsbericht des Jahres 1560 zeigt, dass die Berichte auch höchsten
Ortes zur Kontrolle vorgelegt wurden, trägt dieser doch die eigenhändige Unterschrift
Markgraf Karls JJ.

8. Die versuchte Reformationseinführung in Stetten

In den Jahren 1559 - 1567 wurde zwischen dem Markgrafen Karl einerseits und
der Äbtissin des Stiftes zu Säckingen, Agatha Hengenter von Wasserstelzen, andererseits
, ein heftiger Rechtsstreit bezüglich der Reformation in der Ortschaft Stetten
, deren Gemarkung zwischen der Stadt Basel und der markgräflichen Ortschaft
Lörrach lag, ausgetragen.

1408 war die hohe Gerichtsbarkeit in Stetten in den Besitz der Markgrafen von
Rötteln-Sausenberg übergegangen, während die Grund- und Leibherrschaft sowie
das Recht des Pfarrsatzes seit alters her beim Säckinger Stift lagen. Träger der niederen
Gerichtsbarkeit waren die Herren von Schönau.

Nachdem die sausenbergischen Besitzungen 1503 an die Markgrafen von Baden
und Hochberg übergegangen waren, beanspruchten diese nun, aufgrund ihres
Rechtes der hohen Gerichtsbarkeit, die Landeshoheit über die an die Gemarkung
Lörrach angrenzende Gemarkung Stetten. Dies wurde aber vom Säckinger Stift
und dessen Schutzherrn, dem Hause Habsburg, immer wieder entschieden abgelehnt
.

Ende Dezember 1559 teilte Markgraf Karl der Äbtissin in einem Schreiben mit.
dass er, kraft seiner landesherrlichen Autorität, beabsichtige, auch in der Ortschaft
Stetten einen evangelischen Pfarrer einzusetzen, und dass er zu diesem Zweck aus
Basel von seinem Generalsuperintendenten Simon Sulzer zwei evangelische Prediger
angefordert habe. Die Äbtissin wandte sich wegen dieses Eingriffes in ihr
Recht des Pfarrsatzes an die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim und bat
um Hilfe.

Am 17. Januar 1561 schrieb diese an Karl, dass seine Absicht. Stetten zu reformieren
, gegen den Augsburger Religionsfrieden verstoße, da er dort nicht Landesherr
sei. Er werde gebeten, alle bisherigen Maßnahmen zurückzunehmen und den
katholischen Pfarrer in seiner Arbeit nicht zu behindern. Markgraf Karl beharrte
jedoch auf seinen landesherrlichen Rechten.

Am 21. Februar 1561 teilte die Ensisheimer Regierung dem Röttelner Landvogt
Anwyl mit, dass man sich bezüglich Stetten an Kaiser Ferdinand gewandt habe
und dass dieser den Markgrafen ermahne, von allen weiteren Handlungen Abstand
zu nehmen.

Unbeirrt hielt Karl jedoch an seinen Plänen fest. Auf seinen Befehl teilte in einem
Schreiben vom 25. Februar 1561 Landvogt Anwyl dem Markgrafen mit, dass,
wie gewünscht, ein evangelischer Prädikant von Basel aus nach Stetten gekommen
sei, jedoch sei die Kirche verschlossen gewesen, und die Herausgabe der Schlüssel
sei durch den Sigristen verweigert worden.

101


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0103