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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 114
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0116
Am 29. November 1577 kamen die Geistlichen zur zweiten Synode zusammen.
Zu Beginn der Versammlung drohte der Vorsitzende Dürr denen, die erneut die
Unterschrift verweigerten, dass sie die Markgrafschaft verlassen oder ihr Amt niederlegen
müssten.

Durch diese Drohung Dürrs ließen sich die versammelten Pfarrer jedoch nicht
beirren, trotz des Fehlens ihres Führers. Jacob Grynäus, der angeblich bei der Einladung
vergessen worden war, und waren nur bereit, eine bedingte Unterschrift,
unter Berücksichtigung ihrer Änderungswünsche, zu leisten. Acht Pfarrer verweigerten
die Unterschrift sogar ganz.

Die Verweigerer waren: Theophil Grynäus. Rötteln: Christoph Eichinger. Schopfheim
; Hieronimus Gysing, Maulburg: Wolfgang Menzinger. Egringen: Johann
Lymidius. Tegernau: Ulrich Ratzius, Hauingen: Bartholomäus Schweigaus. Wollbach
, und Matthias Zimmerlin. Kirchen.

Theophil Grynäus, der Bruder von Jacob Grynäus. legte in einer Schrift die
Gründe für die Verweigerung dar: Hauptvorwurf der Verweigerer an die Kirchenleitung
war, dass durch diese unnötige Konkordienformel eine Barriere zwischen
den Bekennern des evangelischen Glaubens, die bisher vollumfänglich auf dem
Boden der Augsburger Konfession gestanden wären, errichtet würde. Die Formel
brächte keine „Concordia". sondern nur eine „Discordia". Dadurch würde nicht
der Sache des Evangeliums gedient, sondern vielmehr die Gegenbewegung des
Papstes unterstützt. Die acht Verweigerer der Konkordienformel mussten daraufhin
unverzüglich die Markgrafschaft verlassen.

Auf zwei weiteren Synoden im Mai und im August 1578 wurde von der Kirchenleitung
, die nun noch durch Hofbeamte aus Durlach verstärkt worden war.
von den verbliebenen Pfarrern nunmehr die unbedingte Unterschrift unter die
Konkordienformel verlangt. Auch diese wurden nun vor die Alternative gestellt,
eine unbedingte Unterschrift zu leisten oder aus der Markgrafschaft ausgewiesen
zu werden. Unter diesem Druck entschlossen sich nun. bis auf fünf Pfarrer, die
auch weiterhin an ihrer bedingten Unterschrift festhielten, alle übrigen zu einer
unbedingten Unterschriftsleistung. In der ganzen Markgrafschaft hatten somit 147
Pfarrer unterschrieben.

Für die Markgrafschaft war nun ein vorläufiger Abschluss in der Konfessionsbildung
erreicht, das evangelisch-lutherische Bekenntnis endgültig institutionalisiert.
Als Bekenntnisgrundlage dienten die in der „Formula Concordia" festgelegten Bekenntnisschriften
sowie die Kirchenordnung von 1556.

Weiterführende Literatur:

Die Reformation im Markgräfierland. Weil am Rhein 1985
Neuauflage 2006. beim Autor erhältlich
Die Einführung der Reformation in der oberen Markgrafschaft
In: Badische Heimat, Heft 3. 4. Karlsruhe 1955

Burger. R.
Baumhauer. A.

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