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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
71.2009, Heft 2.2009
Seite: 51
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-02/0053
Vom Hochmittelalter bis 1971 praktiziert: Die zelglich
gebundene Dreifelderwirtschaft des Dorfes Wintersweiler

Hermann Wider

Wieweit sich in Wintersweiler bereits zur Zeit der Ersterwähnung die seit der
Karolingerzeit bekannte Dreifelderwirtschaft, also der Fruchtwechsel mit Winterfrucht
, Sommerfrucht und Brache, durchgesetzt hatte, ist unbekannt. Ebenso wissen
wir nicht, wie lange es noch dauerte, bis der nächste Fortschritt, die zelglich
gebundene Dreifelderwirtschaft, das Dorf erreichte. Bei dieser Art der Flurnutzung
wurde - allgemein seit dem Hochmittelalter - das gesamte Ackerland der Gemeinde
in drei Großfelder, sogenannte Zeigen, für den Anbau von Sommerfrucht und
Winterfrucht sowie für die Brache aufgeteilt. Jahr für Jahr rückte der Anbau bzw.
die Brache von Zeige zu Zeige weiter. Nur Bünden, Kraut- und Hanfgelände rund
um den Etter waren, wie selbstverständlich auch die Rebparzellen, von diesem
Rhythmus ausgenommen.

Wintersweiler besaß, wie schon die alten Beraine erkennen lassen, an die Welm-
linger Gemarkung angrenzend, einen West-Ost ziehenden Streifen Ackerland als
„Äußere Zeig", die man über den Weg nach Welmlingen erreichen konnte. Dazu
gehörten einst die Gewanne Schwabenrain, Haselbuck, Brüchental, Schamenho-
len, Welmlinger Buck (Weg), Hubacker, Bübingen, Stielackern und Neufeldle.
Südlich schloss sich die „Mittlere Zeig" an. Zugänglich war diese über die zum
„Berg" und Gupffeld führende Hintere Dorfstraße, aber auch über den Welmlinger
und den Altweg (Rosen, Ortholen, Ob der Bruckmatt u.a.). Die dritte, an der Efrin-
ger Gemarkungsgrenze endende Zeige, war die „Große Zeig", erreichbar über den
Altweg (Kaibacker), den Fischingerweg (Egd mit dem Steinacker, Ehgraben u.a.)
und später auch über den Schorenweg.

Die Zeigen wurden in dem Sinne kollektiv bewirtschaftet, dass nicht nur alle
Bauern (die natürlich in allen drei Zeigen Parzellen besitzen mussten) übereinstimmend
die Fruchtfolge zu beachten hatten, sondern auch Feldbestellung und Ernte
gemeinsam durchgeführt wurden. Es galt der so genannte „Flurzwang". Überfahrtsrechte
ersetzten dabei ein Feldwegenetz, das bei der durch die Realteilung
stark zersplitterten Flur ohnehin nie alle Parzellen erreicht hätte.

Erst um 1800, in der Regierungszeit des von den Ideen der Physiokraten überzeugten
Markgrafen Karl Friedrich (1746 - 1811), gab es einen weiteren, von oben
angestoßenen, entscheidenden Fortschritt1. Nun setzte sich die sogenannte verbesserte
Dreifelderwirtschaft durch. An die Stelle der Brache trat der Anbau von
Hackfrüchten oder Futterpflanzen. Das waren bei uns Klee, Rüben, Kartoffeln,
Welschkorn (= Mais) und Heidenkorn (= Buchweizen). Der Wegfall der Brachweide
im Frühjahr erforderte den Übergang zur ganzjährigen Stallfütterung. Neben
den neuen Futterpflanzen behielten die Matten, das Dauergrünland der Gemeinde,

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