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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
71.2009, Heft 2.2009
Seite: 104
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-02/0106
Gastlichkeit in Wintersweiler

Michael Fautz

Seit jeher war es ein Grundbedürfnis der Menschen, sich an öffentlichen neutralen
Orten zusammenzufinden, um gegenseitig Gedanken, Interessen und Wünsche
auszutauschen.

Welcher Ort der Begegnung war gestern wie heute geeigneter als das Gast- und
Wirtshaus, als Hort der Geselligkeit und des Zeitvertreibs. Dort konnte man in ungezwungener
Atmosphäre und Runde seinen Neigungen nachgehen und die Bedürfnisse
und Gelüste des Gaumens und Magens befriedigen.

Zweifelsohne waren die Stuben oder gemeinhin die Gemeindewirtschaften in
den einzelnen Orten der Oberen Markgrafschaft die ersten Wirtshäuser.

In der Stadt Schopfheim wird anno 1367 erstmals eine solche Wirtsstube erwähnt
. Noch vor dem Bauernaufstand hatten die Landstände der Oberen Markgrafschaft
(Markgräflerland) gegenüber den Markgrafen von Baden und deren Verwaltungsorganen
ein gehöriges Maß an Mitregierung und Volksvertretung mit Vetorecht
. Mit der Niederwerfung des Bauernaufstandes im Jahre 1525 setzten die
Markgrafen ständig ihr Alleinanspruchsrecht auf die hoheitliche Regierung durch
und beschnitten zusehends die vormals erheblichen Rechte der Markgräfler Bauern
und Untertanen.

Als Regulär auf unterer Ebene gestanden die Markgrafen den einzelnen Vogteien
weiterhin die Stuben bzw. die Gemeindewirtschaften als Gerichtsorte der Vögte,
der Geschworenen und Gemeinderichter zu. Dort wurden in meist öffentlichen Gemeindeversammlungen
alle gemeindebetreffenden Angelegenheiten wie Ratssitzungen
, Grundstücks- und Gebäudeverkäufe, Vergantungen (Zwangsversteigerungen
) und dergleichen abgehalten.

Nach den Beratungen und Entscheidungen kam der Weinausschank, oft mit ausgiebigen
Nachfeiern, nicht zu kurz.

Wintersweiler, als Filialort des Kirchspiels Mappach, hatte die Institution der
Gemeindewirtschaft mindestens seit dem 15. Jahrhundert.

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fin. $Binter$tueiler fien §«$tctKbrr 1843.

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Abb. 1: Amtliches Verkündigungsblatt für die Großherzoglichen Badischen Bezirksämter Lörrach,
Müllheim, Schopfheim und Schönau Nr. 70 - Freitag, den 8. September 1843

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