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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 152
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0154
Ein 25 Jahre dauernder Schulstreit zwischen
Blansingen und Welmlingen

Erhard Richter

Im Jahre 1740 schreibt der Röttier Landvogt Freiherr Ernst Friedrich Leutrum
von Ertingen in seiner Darstellung der einzelnen (Vogtei-) Orte des Oberamtes
Rötteln im 6. Band, S. 3685 Folgendes zu Welmlingen: „Schuhlhaus ist keines
vorhanden, die Welmlinger Kinder gehen nach Blansingen in die Schuhl, an welchem
Haus dise Gemeind 1/3 tel beytraget, wo etwas zu bawen [bauen] vorfallet".

Seit 1771 besaß Welmlingen ein eigenes Schulhaus, doch nach der Trennung
entstand ein 25 Jahre dauernder Streit zwischen den beiden Gemeinden über die
jeweilige Aufteilung der Kosten. Darüber befinden sich im „Gemeind = Buch für
Blansingen von 1784 - 1826", S. 409 ff. zwei interessante Sitzungsprotokolle der
beiden Gemeinderatsgremien, auf die hier eingegangen werden soll.

Actum Blansingen am 25. Jenner 1796

„Zwischen den Gemeinden Welmlingen und Blansingen hat schon lange, theils
wegen ihres gemeinschaftl. Schulhauses, theils wegen des Beitrags einer jeden
Gemeinde zu den Glocken- und Uhren Kosten in hiesiger Pfarrkirche in welche
die Gemeinde Welmlingen eingepfarrt ist, eine Abrechnung Stadt finden sollen,
weil Welmlingen schon seit 1771 seine eigene Schule im Ort, und zu dem Ende
auch sein eigenes Schulhaus hat, mithin Blansingen diese Zeit über das hiesige
Schulhaus allein benuzen konnte, so wie es solches nun auch ferner allein benuzen
wird.

Gedachte Gemeinden sind wegen der geschehenen Trennung ihrer beiderseitigen
Schulen, und über die Frage, ob und was jeder derselben an den Schulhausund
Glocken, auch Uhren-Kosten leiden sollte bis 1778, mit einander im Streit gewesen
, und endlich durch ein ergangenes Hofgerichts - Urteil vom 20. Nov. 1778
... aus einander gesezt worden, zufolge welcher die Gemeinde Welmlingen zu den
Glocken- und Uhren Kosten 1/3. tel beiträgt, an den Schulhaus - Baukosten aber
nichts mehr leidet."

Weiter wird ausgeführt: „Um nun nicht immer in Uneinigkeit und Unrichtigkeit
zu bleiben, verfügten sich heute von beiden Gemeinden Abgeordnete in das hiesige
Schulhaus, und berathschlagten sich, wie die beiderseitigen Ansprüche am
besten auszugleichen seyn möchten."

Am 10. Mai 1796 einigte man sich wie folgt:

Das einst gemeinsame Schulhaus wurde mit 400 Gulden veranschlagt. Davon

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