http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-01/0081
Die Schul Verordnung des Bischofs von Basel
vom 1. Mai 1783*
Friedrich Kuhn t
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Hauchen*
Schlierigen
Im Bereich des Isteiner Klotzes, in seiner ganzen Erstreckung1) von Efringen-
Kirchen bis Schliengen, liegen inselartig im evangelischen Markgräflerland eine
Reihe von katholischen Orten. In der Markgrafschaft wurde im Jahre 1556 die Reformation
durchgeführt. Die anderen Dörfer blieben beim alten Glauben. Es sind
dies Istein mit Huttingen und Schliengen mit Mauchen und Steinenstadt. Sie gehörten
zum Bistum Basel. Zu den katholischen Orten zählen ferner Rheinweiler
mit Bamlach (Besitz der Freiherren
von Rotberg), Bellingen
(Besitz der Freiherren von And-
lau) und Liel (Besitz der Freiherren
von Baden). Während
der Bischof von Basel in seiner
Eigenschaft als Reichsfürst,
gemäß dem Grundsatz „Cuius
regio, eius religio", die Glaubenszugehörigkeit
seiner Untertanen
bestimmte, stand dieses
Recht den genannten Familien
des niederen Adels nicht
zu, die Rechte der Landeshoheit
wurden von dem Hause
Österreich wahrgenommen2^
In dieser Hinsicht ist bemerkenswert
, daß die Freiherren
von Rotberg, die Besitzer von
Rheinweiler und Bamlach,
zum neuen Glauben übertraten
. In diesem Zusammenhang
soll noch erwähnt werden, daß
der Bischof von Basel für seine
Dörfer nur der weltliche
Herrscher war. In kirchlicher
Hinsicht unterstanden seine
Orte, wie auch die grundherrlichen
, dem Bischof von Konstanz
.
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