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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 2.2012
Seite: 53
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-02/0055
Als die Großherzogliche Regierung 1817 die
Auswanderung nach Amerika verbot

Erhard Richter

In den Jahren 1816 und 1817 verursachten landesweit starke Regenfälle verheerende
Missernten. Diese führten zu einer so schlimmen Hungersnot, dass sich deshalb
viele Leute zu einer Auswanderung nach Amerika entschlossen. Bevorzugtes
Ziel war vor allem Nordamerika, weil man sich von den Rheinhäfen leicht nach
Übersee einschiffen konnte. Die Auswanderungswelle nahm in den beiden Jahren
so bedrohliche Ausmaße an, dass die Behörden dies zu verhindern suchten. In den
Gemeindearchiven von Grenzach und Wyhlen befinden sich mehrere Erlasse des
Großherzoglichen Bezirksamtes Lörrach aus dem Jahre 1817, die an die Pfarrämter
und Vorgesetzten gingen. Ich beziehe mich im Folgenden auf die an die Gemeinde
Wyhlen gerichteten Anordnungen, wobei die Orthografie und Interpunktion
beibehalten wird und nur einige störende Schreibfehler korrigiert wurden.

Am 17. Januar 1817 schrieb das Großherzogliche Bezirksamt Lörrach: „Sämtliche
Pfarrämter werden ersucht die im Anzeigeblatt N 5 enthaltene Verordnung
gegen Auswanderungen nach Amerika mit schicklichem Anlaß ihren Gemeinden
zu verkünden." Dabei werden die Vorgesetzten angewiesen, „einzelne die diese
Lust ankommen sollte, darnach zu verständigen und abzurathen". Gegenüber den
Vorgesetzten konnte man dabei die „Bemerkung nicht unterdrücken", dass diese
„solche Auswanderer darum begünstigen, weil sie dadurch eine Uibelhauser Familie
loswerden" („Übelhauser" kommt von „übel hausen"). Das wäre aber nicht
menschlich und darum unrecht und dazu noch unrichtig, „weil nach Jahren solche
Familien als Bettler oft wieder zurück kommen". Das Bezirksamt fährt dann fort:
„Wer bey uns arbeiten will, wird unter einer Väterlichen Regierung nicht verhungern
, und wer dieß nicht will wird in Amerikas Wäldern schlechte Erwerbs Quellen
finden."

Dieses Schreiben vom 17. Januar 1817 scheint in den Gemeinden wenig Beachtung
gefunden zu haben, denn am 11. April 1817 beklagt das Großherzogliche Bezirksamt
, dass „die unbesonnene Auswanderungslust nach Amerika zu unserem
größten Bedauern auch in hiesigem Amt sehr überhand nimmt". Dafür seien die
Vorgesetzten verantwortlich, weil sie „meistens die deshalbigen hohen und höchsten
Befehle nicht befolgt haben". Aus diesem Grunde sehe man sich veranlasst,
„denselben folgende Belehrung zu ertheilen": Von den Pfarrämtern und Vorgesetzten
müsse jedem „Auswanderungslustigen" die traurige Folge seines Entschlusses
„vor Augen gestellt" werden. Wenn dieser dann trotzdem darauf besteht, dann
sollte er mit einem Bericht, der mit dem Pfarramt abzustimmen sei, aufs Bezirksamt
geschickt werden. Doch statt diesem Befehl nachzukommen, hätten einige
Vorgesetzte gerade das Gegenteil getan, um „solche Leute aus der Gemeinde weg

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