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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
75.2013, Heft 1.2013
Seite: 28
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0030
Die Geschichte des
Landgasthofs „zum Hirschen" in Welmlingen

Michael Fautz

1. Gastlichkeit in Welmlingen

Die ältesten Wirtshäuser im Markgräflerland waren die Gemeindestuben, bzw. die
Gemeindewirtschaften. Die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und später die
Markgrafen und Großherzöge von Baden verliehen jeder Vogtei (Gemeinde) das
Recht, Tavernen, also gemeindeeigene Wirtsstuben, zu halten oder falls kein gemeindeeigenes
Haus im Ort vorhanden war, dieses Recht an einen geeigneten Bürger mit
passender Stube zu verpachten. Das Gemeindestubenrecht wurde durch Mehrheits-
beschluss der Ortsbürger einem ihrer Mitbürger auf Zeit (3 bis 6 Jahre) übertragen.
Das Gemeindewirtschaftsrecht war in den meisten Orten des Markgräflerlandes begehrt
, andererseits kam es auch vor, dass in kleineren Gemeinden, wie z. B. Welmlingen
, Bürger zum Gemeindewirt gezwungen wurden. Der erste amtlich bekannte
Welmlinger Gemeindewirt war Hans Ritter, der im Jahre 1759 genannt wird.

Der Bauerntag, d. h. die Bürgerversammlung von Welmlingen, wählte am
17. November 1802 Jerg (Georg) Koch zum neuen Gemeindewirt. Georg Koch
lehnte jedoch diese Wahl ab. Als Begründung führte er sein fortgeschrittenes Alter
an; seine Frau und er hätten keine Kinder, nur ein 6j ähriges Waisenmädchen. Der
damalige Vogt Hopp von Welmlingen bestätigte am 4. Dezember 1802 gegenüber
dem Oberamt Rötteln die Angaben des Georg Koch. Koch sei mit Mehrheit zum
Welmlinger Gemeindewirt gewählt worden; eine erneute Wahl würde mit Sicherheit
wieder das gleiche Ergebnis bringen.

Sämtliche Wirte im Oberamt Rötteln (Region Lörrach, Kandern und Schopfheim
) mussten unter dem Siegel den Wein ausschenken. Die Weinfässer waren in
öffentlichen Wirts- und Gasthäusern durch die amtlich bestellten Weinstecher versiegelt
bzw. eingekerbt; von jedem Ohm Wein (150 Liter) musste nach Verbrauch
sofort das Ohmgeld entrichtet werden.

Das Problem war jedoch, dass der Wein, welchen der Gemeindewirt, seine Familie
und sein Gesinde verzehrten, ebenfalls unter dem Siegel verzinst bzw. bezahlt
werden musste. Vogt Hopp versuchte für den Gemeindewirt G. Koch sowie
für spätere Welmlinger Gemeindewirte eine niedere Taxe (Weinverbrauchssteuer)
zu erhalten. Die fürstliche Rentkammer, vertreten durch die Burgvogtei Rötteln in
Lörrach, schlug vor, in geringeren (kleineren) Orten gesonderte bzw. günstigere^
Taxen zu erheben oder den eigenen Hausverbrauch von Wein der Gemeindewirte
zu berücksichtigen. Jedoch lehnte dieses Ansinnen das Oberamt Rötteln mit Sitz in
Lörrach kategorisch ab. Der Befehl von Karlsruhe (Fürstenhaus Baden) sei ohne
Wenn und Aber durchzuführen, und man dürfe keinesfalls anders verfahren.

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