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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 42
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0044
Das Schiedsurteil über einen Totschlag an der Wiese

Klaus Schubring

Von einem Totschlag an der Wiese zwischen Hausen und Zell berichtet eine Urkunde
aus dem Jahre 1406. Trotz einzelner genauer Angaben bleibt doch manches
an der Missetat im Dunkeln. Jedenfalls wurde sie vor dem Hausener Dorfgericht
unter der Hoheit des Markgrafen Rudolf III. von Sausenberg und Rötteln abgeurteilt
. Und daran knüpft die Auseinandersetzung, die im Mittelpunkt der Urkunde
von 1406 steht. Die Inhaber der Herrschaft Zell fochten nämlich die Zuständigkeit
des Hausener Gerichtes an. Sehr aufschlussreich sind die Angaben, die die Richter
des neuen Verfahrens über ihr Vorgehen machen. Wenn auch diesmal wieder vieles
im Dunkeln bleibt, die Entscheidung fällt doch zu Gunsten des Markgrafen aus1.
Überraschenderweise gilt dieses Ergebnis in der Regionalgeschichte als Grundlage
für die Annahme, der Markgraf habe auch in der Herrschaft Zell die hohe Gerichtsbarkeit
innegehabt2.

Eine nähere Untersuchung der Urkunde von 1406 könnte Klarheit über den Totschlag
an der Wiese bringen. Das Hausener Verfahren und das folgende Urteil mögen
in einer Prüfung mindestens deutlicher werden. Das Vorgehen in der Frage
nach dem zuständigen Gericht ist an sich schon von Bedeutung. Und viel liegt
schließlich daran, ob der Inhaber der Zeller Hochgerichtsbarkeit im Spätmittelalter
erschlossen werden kann.

Umrisse der Tat und des ersten Urteils

Bereits eingangs stellt die Urkunde von 1406 fest, dass der Totschlag auf der Legelmatte
an der Wise zwischen Schorrengrabe3 und Huser Flu (Hausener Fluh)4
geschah. Die beiden ersten Angaben dürften von dem unbekannten Schreiber nicht
genau aufgefasst worden sein. Jedenfalls steht gegen Ende der Urkunde zweimal,
evtl. auf radierten Stellen: Schrägraben, was dem heutigen „Schrohgraben"3 entspricht
. Und statt Legelmatte müsste es wahrscheinlich damals wie heute ,Legi-
matte' heißen. Tatsächlich heißt das Flurstück heute „Kleiner Brühl". Jedenfalls
aber lag der Tatort hart an der Grenze, jedoch eindeutig auf Hausener Gemarkung.

Ebenso eindeutig benennt die Quelle das Opfer Panthelin Walrafe, den Haupttäter
Jost Rüdin und seine Helfer Hennin Müller und Üllin Store, alle Beteiligten
waren in Zell zu Hause. Ganz vage wird die Tatzeit dagegen mit bi etzwas verloffenen
Ziten gekennzeichnet. Schließt man von der Ausstellung der Urkunde aus
rückwärts, mag die Missetat vor mindestens zwei und durchaus bis zu sechs Jahren
geschehen sein. Von einer vorangegangenen Auseinandersetzung oder von einem
Motiv erfährt man gar nichts.

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