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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 124
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0126
Vom Viertel bis zum Vierundzwanzigstel:
Die Besitzentwicklung des Schönauer Tales

Stephan E. Maurer

In einer Urkunde1 vom 12. März 1168 bestätigte der Konstanzer Bischof Otto dem
Kloster St. Blasien dessen Besitz um und bei Schönau. Es handelt sich dabei um
eine für die Erforschung der Geschichte des Oberen Wiesentals sehr wichtige Urkunde
: Mit geradezu akribischem Auge für das Detail wird aufgeführt, wann und
von wem St. Blasien beschenkt wurde und wie groß die entsprechende Schenkung
war. Trotz (oder vielleicht gerade wegen) dieser Detailtreue ist die genaue Auslegung
des Urkundentextes in der Forschung bisher nicht vollends klar. Im Folgenden
will ich versuchen, die Urkunde als Basis für eine Untersuchung der Besitzentwicklung
im Oberen Wiesental des 12. Jahrhunderts zu nehmen und die in der Urkunde
gemachten Größenangaben soweit wie möglich für „bare Münze" zu nehmen.

Die beiden Täler südwestlich und östlich des Belchens, das Kleine Wiesental
und der um Schönau gelegene Teil des Oberen Wiesentals, wurden wahrscheinlich
beide auf Betreiben einer Adelsfamilie erschlossen, die als Zweig der Hesso-Diet-
rich-Sippe angesehen werden kann. Wahrscheinlich im späten 11. Jahrhundert teilte
sich diese Adelsfamilie in eine aus vier Familien bestehende Erbengemeinschaft
auf.2 Mit dieser Erbengemeinschaft, zu der die Herren von Waldeck, Eichstetten,
Grenchen und Wehr gehörten, beginnt auch der Ablauf der in der Urkunde von
1168 dargestellten Ereignisse.

Die frühen Besitzverhältnisse des als „ silvam Sconnova" bezeichneten Gebietes
sind relativ klar und unzweifelhaft dargestellt: Vier Edelfreie („nobiles viri") hatten
das gesamte Gebiet zu Erben und in vier Teile aufgeteilt: Wernher von Waldeck
, Eberhard von Eichstetten, Seliger von Grenchen und Adilgoz von Wehr. An
dieser Stelle ist die Bruchrechnung noch einfach: Das Ganze zerfällt in vier gleiche
Teile, von denen jedes Mitglied der Erbengemeinschaft einen hat. Diese ursprünglichen
Viertel bezeichnet die Urkunde dabei zu Beginn und auch in der Folge
einfach als „Teile" (partes). Von dieser viergeteilten Erbengemeinschaft aus
werden nun nach und nach Besitzungen an das Kloster St. Blasien übergeben. Die
Urkunde nennt dabei vier einzelne Vorgänge: 1113 zunächst durch Walcho von
Waldeck, dann durch Burkhard und Eberhard von Eichstetten; 1122 durch Eberhard
, Egino und Heinrich von Eichstetten und 1156 durch Heinrich von Wehr und
Wildenstein. 1168 zieht die Urkunde unter diese Schenkungen gleichsam einen
Schlussstrich und stellt eine Bilanz auf.

Die erste Schenkung, jene durch Walcho von Waldeck, ist relativ klar dargestellt
. Sowohl Besitzursprung als auch -umfang gehen eindeutig und fast vollständig
aus dem Urkundentext hervor: Walcho ist der Sohn Liutfrieds, des Bruders von
Wernher und damit ein Neffe eines der ursprünglichen Erben. Er schenkte dem

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