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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 137
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0139
Die Ermordung eines Baslers durch einen Grenzacher löste

internationale Spannungen aus

Erhard Richter

Im Jahre 1545 kam es in Grenzach zu einem aufsehenerregenden Verbrechen,
das mehr als drei Jahre lang zu beträchtlichen internationalen Spannungen führte.
Darüber berichtet der aus Breisach stammende Johannes Gast, der in den zwanziger
Jahren des 16. Jahrhunderts nach Basel kam und dort als „Diakon zu St. Alban
" tätig war. In seinem lateinisch geschriebenen Tagebuch, worin er zwischen
1528 und 1552 interessante Ereignisse aus Basel und Umgebung vermerkte, finden
wir unter dem Jahre 1545 folgende Begebenheit aufgezeichnet:

„Der Basler Bürger Werner Lützelmann ist im benachbarten Dorf Grenzach, das
zum Amt Rötteln gehört, von einem Bauern, dem er nicht die geringste Ursache
oder Veranlassung zum Mord gegeben hatte, ohne sein Verschulden getötet worden
; dieser Bauer war beinahe rasend und sagte immer wieder: Ich ruhe nicht, bis
ich in dieser Nacht einen Basler umgebracht habe."

Diese Mordtat hat beträchtliches Aufsehen erregt, denn im Basler Staatsarchiv
existieren darüber viele Akten. Beim Ermordeten handelte es sich um den Basler
Bürger und Metzger Hans Werner Lützelmann, während der aus Grenzach stammende
Mörder Hans Dytzenbach oder Ditzenbacher hieß. Dieser scheint von sehr
gewalttätiger Natur gewesen zu sein, denn schon ein Jahr zuvor hatte er bei Kleinbasel
einen Basler Bürger „unschuldig und unbillich fast übel geschedigt und verwundet
".

Die Ermordung Lützelmanns ereignete sich nachts in einem nicht näher bezeichneten
Grenzacher Wirtshaus. Dabei scheint dieser ohne jegliche persönliche
Schuld das Opfer des Mörders geworden zu sein. Ditzenbacher gab nämlich später
an, dass er heimlich auf die Laube gestiegen sei, um den ersten Basler, den er treffe
, niederzustechen. Als nun der im Gasthaus übernachtende Lützelmann „zu seiner
Notdurft" auf die Laube kam, wurde er von Ditzenbacher getötet.

Nach der Tat floh der Mörder nach Säckingen, um bei der dortigen Fürstäbtissin
Margarete von Hausen kirchliches Asyl zu suchen. Als ihm dieses gewährt wurde,
erließ der Rat der Stadt Basel einen Steckbrief gegen den Flüchtigen, woraufhin
dieser vom Rat und Schultheiß der Stadt Säckingen aus der kirchlichen Schaffnei
herausgeholt wurde.

Die Basler entschuldigten sich danach höflich bei der Fürstäbtissin, dass dies
ohne ihre Einwilligung, doch „unbeschadet der Freiheit Eurer Fürstlichen Gnaden
und des Gotteshauses" geschehen sei. Der Mordprozess wurde vor dem Säckinger
Landgericht geführt, und die Stadt Basel entsandte dazu als Kläger den Obersten
Suracher. Dieser forderte die Hinrichtung des Mörders durch das Rad, doch Ditzenbacher
wurde dann aus Gnade „nur" enthauptet.

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