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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 15
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In diesem Gebiet also hatte Lahr-Mahlberg die Verwaltung und
Aufsicht zu führen. Es war bestimmt, daß „wenigstens zu zwei oder
drei Jahren einmal bis Offenburg und durch Hofweier, Niederschopfheim
, Schutterwalden, auch die Haselhurst mit Zuziehung der sons-
ten Lahrer Herrschaft das Gebiet zu exerzieren sei. Dabei solle
man „auf die umliegenden und benachbarten Edelleuth ein wachsam
Aug haben, damit von selbigen mit Jagen, Schießen, Hetzen kein
Eingriff geschehe, und wenn ein Edelmann im Forst betroffen würde,
soll der Jäger Kraft habender Instruktion ihn das erste Mal verwarnen
, das andere Mal aber solches an das Ambt und selbiges
an uns der Sache Bewandtnus berichten, so sie sich widersetzten
und ferner im Forst sich sollten finden lassen, selbige gefänglich annehmen
und dem Ambt darüber berichten" (Aus dem Jahre 1670).
Man ersieht daraus, daß es an widerrechtlichen Eingriffen in das
Jagdgebiet nicht gefehlt hat. In diesen Jahren war es besonders der
Herr von Kronenburg auf Geroldseck , der sich den Teufel um die
Grenzen des Jagdbannes scherte. Andauernd lagen sich die Kanz
leien der Herrschaften wegen wirklicher oder vermeintlicher Verstöße
gegen das Jagensrecht in den Haaren, und der Federkrieg, der
dabei geführt wurde, ist hie und da recht ergötzlich zu lesen, zumal
bei dieser Gelegenheit auch andere kleine Meinungsverschiedenheiten
ausgefochten wurden.

Es war freilich die „Jagensgerechtigkeit" von vornherein eine
etwas heikle Sache, bei der es sehr leicht zu Reibungen kommen
konnte. Manchmal waren trotz aller Bestimmungen die.Gebietsgrenzen
nicht recht zu fassen, auch war es zu verlockend, sich dann und
wann beim Nachbar drüben ein Stücklein Wild zu holen. Sicher
haben auch die Bauern trotz der hohen Strafen, die auf Jagdfrevel
standen, manchem Hasen mit dem Geiselstecken hinter die Ohren
gehauen und wohl auch heimlich mal ein Stück Hochwild zut
Strecke gebracht, besonders in Zeiten, wo es mit der Ordnung im
Land nicht sonderlich gut bestellt war.

Ein Kapitel für sich ist die Geschichte der Jagd im sogenannten
Schütterer Hochwald. Dieser Wald war innerhalb des geschlossenen
Jagdbannes Lahr-Mahlberg ein Sondergebiet. Seit alten Zeiten
übte das Kloster Schuttern als Besitzer des Waldes dort das Jagen
aus, immer aber in seinem Anspruch von den Lahr-Mahlbergischen
Jagdherren angegriffen. Es war nämlich so, daß man bei den großen
Treibjagden den Schütterer Wald mitnahm, und aus dieser
Gewohnheit heraus wurde das Jagdrecht des Klosters immer wieder

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