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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 29
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Daß man die alten, verwitterten Grabsteine nicht auf den neuen
Friedhof versetzte, ist begreiflich; und daß diese bei dem dreimaligen
Umbau der Kirche (1481, 1780, 1907), der jedes Mal mit ihrer
Vergrößerung verbunden war, abhanden kamen oder auch beim
Bau mitverwendet wurden, darf man ohne weiteres als sicher annehmen
. Erhalten blieb nur die im Innern der Kirche befindliche,
überlebensgroße Grabfigur des Grafen Götz von Fürstenberg (gestorben
1341) und die Grabplatte seiner Gemahlin Anna von Montfort
(gest. 1341), die sich bis 1802 in der Kirche des Predigerklosters in
Freiburg befand und nach dem Abbruch jener Kirche hierhergebracht
und in der Stadtkirche in die Wand eingemauert wurde, während
die Gebeine der Gräfin in der Gruft der hiesigen Kapuzinerkirche in
einer Holzurne beigesetzt wurden.3)

Gehen wir nun einmal hinaus zum „neuen" Friedhof und betrach- *
ten uns die Friedhofkapelle! Sie hat auffallend dicke Mauern und
erscheint mit ihren hohen gotischen Fenstern, ihren zwei rundbogi-
gen Eingängen und zwei Altären fast wie eine kleine Dorfkirche.
Sollte man vielleicht durch ihren Bau die Haslacher mit der Verlegung
ihres „Kirchhofs" zu versöhnen gesucht haben? Im Schlußstein
des Seiteneinganges befindet sich als Erbauungsjahr die Zahl
1603 angegeben. In einem Kaufvertrag des Jahres 1658 ist von einem
Felde die Rede, das „der Cappel St. Alberti uffem Gottesagger"
um 95 Gulden verpfändet gewesen sei. Auch im Jahr zuvor ist von
der „St. Alberti Cappel" die Rede. Es scheint mir, daß der im Jahre
1599 verstorbene Graf Albrecht oder Albert von Fürstenberg zur
Erbauung und Unterhaltung der Kapelle einen Fonds gestiftet, und
daß man sie seinem Namenspatron St. Albert geweiht hat. Die Erträgnisse
des Fonds verlieh man gegen Zins, sicherte sich aber durch
Pfandgüter. *)

Wir wenden jetzt unsere Aufmerksamkeit auf den Grabstein*
der unmittelbar neben der Kapelle in die dort anschließende Friedhofmauer
eingelassen ist. Es ist eine ganz einfache Sandsteinplatte
; ein erhöhter Rand wirkt als Rahmen, die Inschrift ab- und
zusammenschließend. Als einzige Zier ist in den beiden oberen Ek-
ken je eine dreieckige, kleine, nischenartige Vertiefung eingehauen.
So lenkt nichts unsere Blicke von der Inschrift ab. Diese besteht
aus lauter lateinischen Großbuchstaben, wie sie schon die Römer

3) „Ortenau", Heft 10, S. 20

4) Im Jahre 1612 machten die Amtleute den Vorschlag, die für zwei Ehebrüche verhängten Geldstrafen
für den Bau der Kirche in Weiler und dazu 7U verwenden, „die Capell St. Alberthi all'iie
vollends außzumachen."

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