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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 86
(PDF, 43 MB)
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für diese durch die vorhandene Lokalbahn, die mitten duich die
Ortschaften führe und direkt in Straßburg einmünde, ausreichend
gesorgt."

über die Entlastung der Hauptbahn sagte die Erklärung, daß diese
„in nicht zu ferner Zeit eintreten müsse", aber auf eine andere als
die von den Petenten gewünschte Weise zu erfolgen haben werde.
Damit war der viergleisige Ausbau der Hauptbahn gemeint. Auch
der Charakter der Rheinuferbahn als Entlastungslinie der Hauptbahn
wurde von der Regierung abgestritten, da sie wesentlich länger als
die Hauptbahn und daher für die Tarifbildung erheblich ungünstiger
sei.

Die Kommission teilte diese offizielle Anschauung nicht ganz.
„Selbst für die Gegend, die die Lokalbahn schon besitzt, wäre die
Erstellung einer Vollbahn wünschenswert. Wenn auch dem Verkehrsbedürfnis
, soweit wenigstens der Personenverkehr in Betracht
kommt, durch die Lokalbahn der Hauptsache nach genügt werden
kann, so trifft dies doch für den Güterverkehr nicht zu." Die Kommission
glaubte auch, „der geäußerten Befürchtung, daß nach Erstellung
der Vollbahn die Lokalbahn sich nicht mehr halten könne,
keinen zu großen Wert beimessen zu dürfen", was reichlich optimistisch
gedacht war. Ebenso war sie von der Notwendigkeit einer
Entlastung der Hauptbahn zwischen Rastatt und Offenburg überzeugt
, da jenseits Rastatt, wie erwähnt, zwei doppelspurige Linien
zur Verfügung standen und jenseits Offenburg gleichfalls eine Verkehrteilung
gegen Triberg und Freiburg hin erfolgte. Anstatt nun
das notwendige dritte und vierte Gleis der Hauptbahn unmittelbar
neben die beiden bestehenden zu legen, könnten diese neuen Gleise
weiter westwärts als selbständige Linie gebaut werden.

Dieser Plan hatte in der Tat manches für sich. Er hätte sozusagen
zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen, einerseits die Hauptbahn
entlastet und andererseits dem Hanauerlande die langersehnte
Rheinuferbahn gebracht. Der Fehler der Rechnung lag nur darin, daß
die Rheinuferbahn, weil nicht unmittelbar parallel verlaufend, länger
und somit für den Durchgangsverkehr ungeeignet geworden wäre,
und weiter darin, daß die Schmalspurbahn Kehl-Bühl bereits gebaut
war. Das mochte auch die Kommission fühlen, und deshalb beantragte
sie lediglich Überweisung der Petition an die Regierung „zur
Kenntnisnahme", was einem Begräbnis erster Klasse gleichkam (Verhandlungen
etc. 1901/02, Zweite Kammer, 4. Beilagenheft Seite
927 ff).

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