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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 88
(PDF, 43 MB)
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Projektes der Hanauer Bevölkerung gezogen wurden. Nach dem
Bericht des Abg. Ernst Kist (1850 bis ? ), der den Antrag auf
Überweisung „zur Kenntnisnahme" begründete, und mehreren befürwortenden
Reden stellten Abg. F r ü h a u f und Genossen den Ab-
änderungsantrag, „Hohe Kammer wolle die vorliegende Petition der
großherzoglichen Regierung empfehlend überweisen". Zur Begründung
führte Abg. Frühauf u. a. aus: „Wir sehen, daß zwischen
Frankfurt und Basel durchgängig vier Gleise sein müssen. Vom
Standpunkte der Betriebssicherheit ist es längst nicht mehr zu verantworten
, daß der Verkehr zwischen Rastatt und Offenburg auf
zwei Gleisen bewältigt wird. Wenn da ein Unglück passierte, so
wäre vielleicht tagelang der ganze Verkehr gehemmt. Das ist ein
unhaltbarer Zustand" (a. a. O. Seite 763). Im Folgenden legte dann
aber Abg. Richard Hergt (1846 bis 1913) als Fachmann den Finger
auf die Wunde, indem er erklärte, er sei zwar „aus allgemeinen
verkehrspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen für jede Verbesserung
und Erweiterung des Verkehrsnetzes; der Erfüllung dieser
Wünsche haben aber die Gemeinden selbst ein Hindernis in
den Weg gelegt, indem sie durch einen Privatunternehmer eine
Nebenbahn herstellen ließen" (a. a. O. Seite 764). Von Regierungsseite
wurden deren ablehnende Haltung nochmals dargelegt. „Wii
hätten zwei Linien von Rastatt nach Kehl, die eine über Appenweier
, auf der die Leute fahren, und die andere über Stollhofen,
auf der die Leute nicht fahren", was vielleicht etwas grob und übertrieben
, aber cum grano salis eben doch richtig war. Dabei bestritt
der Regierungsvertreter nicht, „daß wir seinerzeit dazu kom
men können, eine Entlastung der Hauptbahn vorzunehmen, allein
eine Linienführung über Kehl oder Kork wäre keine Entlastung
Die Entlastungslinie darf nicht länger sein, als die jetzige Linie, die
Linie über Kehl wäre aber etwa 12 km, die Linie über Kork 10 km
länger als die Hauptbahn, sie wäre also bei der scharfen Konkurrenz
mit der elsässischen Reichseisenbahn nach Basel-unbrauchbar."

Nach weiteren Ausführungen mehrerer Redner, die sich von der
Regierungserklärung nicht überzeugt glaubten, nahm die Kammer
den Antrag auf empfehlende Uberweisung fast einstimmig an. Die
Rheinuferbahn hatte einen letzten Achtungserfolg errungen, aber
mehr nicht.

Und immer noch nicht gaben sich ihre Freunde geschlagen. Ein
letztesmal hatten sich die Landstände in der Session 1903/1904 mit
ihr zu befassen, als die Eisenbahnkommission Rastatt eine neue

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