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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0109
Die Bezieliungen
zwischen der Reichsstadt Onenburg
und der Landvogtei Ortenau

im 16. und 1~. Jahrhundert.

Von Otto Kähni, Offenburg

Die Reichslandvogtei Ortenau und die Reichsstädte Offenburg,
Gengenbach und Zell a. H. waren die Reste des umfangreichen
Reichsgutes, das die deutschen Könige bis zum Ende der Stauferzeit
in der Ortenau besessen hatten. Rudolf von Habsburg hatte sie nach
dem Interregnum in hartem Kampfe dem Reiche zurückerobert. Dieses
Reichsgut war aber in den folgenden Jahrhunderten nur
selten im unmittelbaren Besitz der Könige, meist war es an
Fürsten verpfändet. Auf den reichsfreien Bürgern der drei Städte
lasteten diese Verpfändungen wie ein Alpdruck; denn die fürstlichen
Pfandherren, besonders die Bischöfe von Straßburg, die seit 1351 im
Besitz der Pfandschaft waren und von 1405 bis 1504 sich mit den
Pfalzgrafen in diese teilten, versuchten, ihre landesherrlichen Befugnisse
auf die Pfandstädte auszudehnen, zumal man diese als „in
einem gewissen Verhältnis zur Landvogtei gehörig" betrachtete.
Jeder Landvogt verpflichtete sich nach seiner Ernennung, die drei
Städte zu schützen und zu schirmen. „Dafür mußten ihm die Städte
huldigen und schwören, aller der recht und dienst, so das reich by
denenselben habe, Ihme dem landvogt und eime pfandsinhaber gehorsam
und gewärtig zu sin". Die Pfandherren und deren Vögte
waren jederzeit geneigt, die drei Städte als Bestandteile der Landvogtei
Ortenau anzusehen.

Die Angriffe der Landvögte, die auf der Burg Ortenberg residierten
, waren hauptsächlich gegen das benachbarte Offenburg gerichtet
. Die Dörfer, die rings um die Stadt liegen, Ortenberg, Elgersweier
, Zunsweier, Fessenbach, Zell-Weierbach, Rammersweier, Ebersweier
, Bohlsbach, Bühl, Weier, Waltersweier, Müllen, Hohnhurst
, Hesselhurst und ein Teil von Schutterwald gehörten

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