Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 113
(PDF, 43 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0113
sprachen, einander zu helfen, wenn ihre Privilegien bedroht würden.
Das Verhältnis zwischen der Landvogtei und der Reichsstadt Ottenburg
ist in der zweiten Hälfte des 16. und im ganzen 17. Jahrhundert
durch eine fast unübersehbare Reihe von Streitigkeiten bestimmt, die
hin und wieder durch freundnachbarliche Gunstbezeugungen unterbrochen
wird. Aus der großen Menge der Streitfälle seien einige
ausgewählt und geschildert.

Schon im Jahre 1554 griff der österreichische Landvogt Georg Zorn
von Bulach den Offenburger Rat an. Einen günstigen Vorwand bot.
ihm der sonntägliche Markt. Es war eine althergebrachte Ordnung,
daß die bäuerliche Bevölkerung aus den eingepfarrten Nachbardörfern
der Landvogtei auf dem Offenburger Markt vor dem Sonntagsgottesdienst
ihre Erzeugnisse feilbot und sich bei den Kaufleuten
mit den nötigen Waren versorgte. Der Pfarrektor nahm an diesem
sonntäglichen Markt keinen Anstoß. Der Ortenauer Landvogt jedoch
spielte sich zum Hüter der kirchlichen Ordnung auf und machte den
Stadtvätern Vorhaltungen. Diese versicherten, daß der Gottesdienst
durch den Markt nicht gestört werde, erklärten sich aber trotzdem
bereit, den Wochenmarkt auf die Vorabende der Sonn- und Feiertage
zu verlegen. Der Landvogt gab sich mit dieser beruhigenden
Erklärung nicht zufrieden, sondern führte bei der österreichischen
Regierung in Innsbruck Klage über die „unordentliche Polizeyord-
nung" und das „unchristliche Leben" in Offenburg. Der Rat gab nach
und erließ im Jahre 1560 eine Kirchenordnung, die den Markt an
Sonn- und Feiertagen verbot. Was aber der Landvogt mit seinem
Vorgehen erstrebte, erreichte er nicht: die Erhebung der Filialkirchen
Weingarten und Bühlweg-Ortenberg zu Pfarrkirchen.

Im Jahre 1566 kam es zu einem Streit über die Setzung des Stadtschultheißen
; der Landvogt beanspruchte das Recht der Ernennung,
die Offenburger bestanden darauf, den Schultheißen selbst aus den
Ratszwölfern zu wählen. Schließlich einigte man sich dahin, daß dem
Landvogt aus dem alten Rate zwei Kandidaten präsentiert wurden.
Bald darauf erhoben sich Meinungsverschiedenheiten wegen der Huldigung
. Der Rat verlangte, daß der Landvogt vor derselben den Eid
auf die Wahrung der kaiserlichen Privilegien leiste. Die drei Städte
verweigerten die Reichs- und Türkensteuer und schlössen den oben
genannten Ortenauer Städtebund. Die Einigung, die herbeigeführt
wurde, war nur von kurzer Dauer.

Eine heftige Zuspitzung erfuhr das Verhältnis zwischen der Landvogtei
und Offenburg, als ein Herr von Neuenstein Landvogt wurde.

8 Ortenau

113


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0113