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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 117
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deshalb von der Ensisheimer Regierung einen Verweis und gab
schließlich klein bei. Im März 1629 hob er das Verbot, den Griesheimer
Markt zu besuchen, auf. Das Verhältnis beruhigte sich allmählich
. Als der untere Müller 1632 bei seiner Mühle drei Salinen
fing, schenkte der Rat dem Ortenauer Amtmann zwei Fische, betonte
jedoch, daß die Salmen „auf der Stadt Botmäßigkeit" gefangen worden
seien; man trete die Fische nicht „uß Schuldigkeit ab, sondern
uß gutem Willen".

Im Gegensatz zu Neuenstein zeigte dessen Nachfolger, ein Herr
von Schwarzenberg, eine gemäßigtere und versöhnlichere Haltung.
Dazu nötigten ihn schon die Kriegswirren. Unsere Heimat wurde
von schweren Verheerungen heimgesucht. Seit 1630 flüchteten viele
Ortenauer Untertanen mit ihrer Habe in die Stadt. Im Jahre 1639
gewährte der Rat den Vögten von Griesheim und Ortenberg den
Aufenthalt in Offenburg. Und im August 1642 bat auch der Landvogt
von Schwarzenberg um Aufenthaltsgenehmigung. Im folgenden
Jahre kaufte er das Haus und die Güter der Edlen von Stein. Ferner
erwarb er ein Haus in der Hundsgasse (heute Ritterstraße);
denn sein Wohnsitz, das Ortenberger Schloß, war großenteils zerstört
. Der Rat kam ihm entgegen und schenkte ihm einen Garten.
Zur Inhaftierung von Ortenauer Sträflingen stellte er dem Landvogt
den Kittelturm zur Verfügung. Das gute Einvernehmen wurde jedoch
bald getrübt. Die Beamten und die Bevölkerung der Landvogtei, die
ihre Habe in der Stadt sichergestellt hatten, weigerten sich, das
Schirmgeld zu bezahlen und zu den Kriegslasten beizutragen. Zur
Leistung des Gasteides konnten sie nur durch die Drohung gezwungen
werden, ihnen „Feuer und Rauch, Wun und Weyd" zu
entziehen.

Unter Schwarzenbergs Nachfolger, dem Landvogt Karl von Neveu
de la Folie, verschlimmerten sich die Beziehungen. Anfangs trat auch
er gegenüber dem Rat ganz bescheiden auf. Am 23. November 1650
ließ er durch den Vogt von Appenweier „höflich" anfragen, ob man
ihm den Wohnsitz in der Stadt gewähren wolle, und beteuerte,
nichts „Präjudizierliches" zu unternehmen, sondern der Stadt „allen
guten nachbarlichen Willen zu erweisen". Aber schon im folgenden
Jahre kam es zu ernsten Auseinandersetzungen. Der Landvogt verbot
den Offenburger Fischern das Lachsstechen am oberen Kinzig-
teich. Die Fischer führten Klage beim Rat. Dieser beruhigte und er*
munterte sie, weiter zu fischen, ihre „possession zu kontinuieren",
aber „gute Wort auszuteilen". Wenige Tage später wurde der Land-

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