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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 123
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diesen Ort geschlagen habe, also stündte solches nicht bey der
Stadt". Offenburg blieb den ganzen Krieg hindurch schwach besetzt.
Da zu befürchten war, daß die Franzosen die Stadt überrumpeln und
zu einem militärischen Stützpunkt ausbauen könnten, zog die Reichsgeneralität
vorübergehend die Schleifung des Festungswerks in Erwägung
.

Großen Verdruß bereiteten dem Rat die Übergriffe des Landvogts
auf die städtische Gerichtsbarkeit. Da hatte z. B. ein Bauer aus Zunsweier
im Januar 1676 in der oberen Mühle einen Sack Getreide gestohlen
. Der Müller, der ihn beim Diebstahl ertappt hatte, führte
denselben mit seinen beiden Gesellen durch die Stadt zur Wohnung
des Griesheimer Vogts und prügelten ihn. Der Rat sah darin eine
„hochstrafbarliche" Verletzung seiner Gerichtshoheit und ließ sowohl
den Dieb als auch die Müller in seine Gewalt bringen. Als der
Besatzungskommandant auf Veranlassung des Landvogfs den Dieb'
durch Soldaten durch das städtische Hoheitsgebiet nach Offenburg
führen ließ, protestierte der Rat gegen diesen Eingriff in seine Gerechtsame
und wandte sich an die Freiburger Regierung, bei welcher
er sein Recht fand. Am Pfingstmontag des Jahres 1677 kam es in
den Straßen der Stadt zu einem wüsten Auflauf, an dem Offenburger
Bürger, Ortenauer Bauern und Soldaten der Besatzung, insgesamt
etwa 200 an der Zahl, beteiligt waren. Ein Ortenauer Bauer, Martin
Goos aus Bühl, hatte dem Dalbergschen Untertanen Hans Lothspeich
aus Schutterwald, der in die Stadt ritt, vor der Krone gewaltsam das
Pferd weggenommen. Ein Handgemenge entstand. In dessen Verlauf
gelang es dem Missetäter zu entkommen. Aus Furcht vor dem
Stadtgericht eilte er zum Ortenauischen Sekretär, der sich kurz vorher
ohne die Erlaubnis des Rats in Offenburg niedergelassen hatte,
und suchte bei ihm Zuflucht. Anstatt den Bauer wegen des Pferderaubs
zu rügen, ermunterte ihn der Beamte und hielt ihn davon ab, sich
dem Rat zu stellen. Dieser Vorfall veranlaßte den Rat zu folgendem
Dekret: Kein Bürger soll einen Fremden bei sich aufnehmen, bevor
sich dieser bei der Stadtkanzlei gemeldet hat. Aber der Landvogt
verbot seinen Vögten und Untertanen, die das Offenburger Gast-
recht genossen, sich dem Rat zu stellen. Die einsichtigeren Vögte
jedoch erschienen vor dem Rat und versprachen, „der Stadt als in
deren Schutz und Schirm und Botmäßigkeit gehorsam an Hand zu
gehen". Indessen weigerten auch sie sich, das Schirmgeld zu entrichten
, da sie ebenso wie die Offenburger kaiserliche Untertanen
seien. Der Rat machte geltend, daß auch ein Offenburger Bürger in

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