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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 143
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Aber die Arbeit, dieser Mönche litt unter
einer gewissen Planlosigkeit. Die Klöster
waren zuerst Einsiedeleien ohne Zusammengehörigkeitsgefühl
, sie waren nicht
Bischöfen unterstellt. Es fehlte ihnen die
innere Verfassung, die straffe Organisation.
Diese gab ihnen der hl. Pirmin, der Gründer
der Abtei Reichenau, der die Christianisierung
Alemanniens zum Abschluß gebracht
und sich um die Hebung der geistigen
Kultur unserer Heimat sehr verdient gemacht
hat. Er, der große Organisator, gab
den Klöstern Gesetze. Die Benediktiner-Regel
verband sie nun miteinander. In allen
herrschte jezt derselbe Geist. Dann erfolgte
die Zentralisierung des kirchl. Lebens. Die
Klöster wurden den Bischöfen unterstellt,
deren Befugnisse durch Gesetze der fränkischen
Könige und Dekrete der Päpste gefestigt
.Die Bistümer.deren Grenzen sich im allgemeinen
mit denen der alemannischen Gaue
deckten, wurden gegeneinander abgegrenzt.

In der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts
tritt auch das Bistum Straßburg aus dem
Dunkel der Legende. Schon das römische
Argentoratum war am Ende des 4. Jahr
hunderts Sitz eines Bischofs. An der Spitze
der Straßburger Bischofsliste steht der Name
des hl. Amandus. Der erste Bischof fränkischer Herkunft ist der hl. Arbogast, der
hin und wieder in der Ortenau als Kirchenpatron erscheint und dessen Name sich
in dem Ortsnamen Antogast verbirgt. Da der Bischofssitz jenseits des Rheins das
natürliche Hauptquartier der Missionsbestrebungen war, griff das Bistum bald aui
das rechtsrheinische Ufer über. Die Ortenau wurde der Straßburger Diözese eingegliedert
. Im Jahre 774 teilte Bischof Heddo das Bistum ip 7 Distrikte ein und
stellte an die Spitze jedes Distrikts einen Archidiakon. Jedes Archidiakonat wurde
in Dekanate oder Kapitel gegliedert. Der Zweck dieser Organisation erhellt aus der
Bestätigungsbulle des Papstes Hadrian I. vom 4. April 774. Die Archidiakone
sollten mit ihren Archipresbytern oder Dekanen durch Wort und Beispiel ihre
Untergebenen (die Pfarrer) im Gesetz Gottes nützlich unterweisen. Die Ortenau
bildete bis 1803 das rechtsrheinische Archidiakonat des Bistums Straßburg und
bestand aus den Kapiteln Lahr, Offenburg und Ottersweier.

Entstehung der Ptarrei, Vmiang des Kirchspiels und Patronats- und Zehntverhälinisse.

Das Christentum hat vom fränkischen Staat aus über Straßburg in der Ortenau
Eingang gefunden. Die Seelsorge der Bevölkerung oblag zuerst den Mönchen der
Klöster. Sie haben auch die Gründung von Pfarreien angeregt und betrieben.

Nebenpatrone der Hl. Kreuz-Kirche

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