Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 144
(PDF, 43 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0144
Erleichtert wurde dieselbe durch das Gesetz Karls d. Gr. über den Kirchenzehnten
Dabei faßte man zuerst die Hauptorte des Kapitels ins Auge. Die Sprengel der
ältesten Pfarreien deckten sich mit den alten Markgenossenschaften. Das waren
wirtschaftliche Verbände von Dörfern, Höfen und Weilern mit gemeinsamem
Weide- und Waldbann. Möglichst im Mittelpunkt einer solchen Markgenossenschaft
wurde die Kirche errichtet, von der sich mit der Ausbildung des kirchlichen
Lebens weitere Pfarrkirchen ablösten. Diese Verhältnisse und ihre allmähliche
Umbildung lassen sich auch in Offenburg verfolgen.

An der Gründung von Stadt und Pfarrei Offenburg hatten drei politische Gewallen
teil: der Abt von Gengenbach, die Herzöge von Zähringen und der Bischol
von Straßburg. Wie alle Abteien und Bistümer, so wurde auch die Abtei Gengenbach
von den Königen mit ausgedehntem Grundbesitz ausgestattet. Dies war die
Belohnung für zahlreiche politische Aufgaben, zu denen die hohe Geistlichkeit
von der staatlichen Gewalt herangezogen wurde. Es ist der Boden, auf dem die
Städte Offenburg, Gengenbach und Zell a. H. entstanden sind. Für ihr Territorium
erhielt die Abtei die Immunität, d. h. die Freiheit vom Gericht des Grafen und den
staatlichen Lasten, und gräfliche Befugnisse. Sie bildete einen eigenen Hoheitsbezirk
. Aber als Geistlicher durfte der Abt kein Todesurteil fällen. Zur Ausübung
der Blutgerichtsbarkeit berief er einen weltlichen Herrn. Dieser war nun der
Gerichtsvogt des Klosters.

Zu Beginn des 11. Jahrhunderts wurde das Kloster Gengenbach in die Immunität
des Hochstiftes Bamberg einbezogen. Der Gründer dieses Bistums, der deutsche
Kaiser Heinrich II. (1002—1024), ein für die kirchlichen Ideale seiner Zeit sehr aufgeschlossener
Mann, stattete seine Lieblingsgründung aus mit Besitzungen von
Mitteldeutschland bis zum Rhein. Dazu gehörte auch das Gebiet der Klöster
Gengenbach und Schuttern. Die Gunst Kaiser Heinrichs gewann Bezelin von
Villingen, der Stammvater des zähringischen Hauses. Als treuer Gefolgsmann
begleitete er den Kaiser nach Italien und erhielt dafür die Grafschaft Ortenau, die
in der Entwicklung zum deutschen Lehensstaat inzwischen ein Fürstentum geworden
war, außerdem die Vogtei über die zu Bamberg gehörigen Abteien Gengenbach
und Schuttern. Sein Sohn Berthold 1. besaß das Grafenamt im Breisgau, im
Thurgau, im Albgau und in der Ortenau, dazu hatte er in den genannten Gauen
großen Eigenbesitz. Seine Familie konnte sich nun mit den mächtigsten Familien
in Schwaben, den Hohenstaufen und Weifen, messen. Berthold fehlte nur noch
die äußere Stellung und der Titel eines Herzogs. Im Jahre 1061 erlangte er von
Agnes, der Witwe des Kaisers Heinrich III., das Herzogtum Kärnten. Er kam aber
nie in den wirklichen Besitz des Herzogtums. Der Herzogstitel blieb ihm jedoch.
Als Herzog stand er nun unabhängig neben dem Schwabenherzog.

Die Herzöge von Zähringen wurden das einflußreichste Geschlecht am Oberrhein
und im Schwarzwald. Als Gerichtsvögte der Abtei Gengenbach bauten sie auf dem
Boden des heutigen Offenburg eine Burg und schufen an deren Fuß durch Gründung
eines Marktes die Voraussetzung für die Entstehung einer Stadt. Vorher
aber bestand hier eine Markgenossenschaft. Da lag das schon erwähnte Kinzigdorr,
ferner Waltersweier, das schon 777 erwähnt wird, Griesheim, von dem wir 828
zum ersten Male hören, und Bohlsbach, über welches 961 die erste Nachricht bringt.
Diese und später entstandene Dörfer bildeten die Markgenossenschaft, deren
Umfang sich allerdings nicht mehr mit Sicherheit feststellen läßt. Aber die Orte
Zell-Weierbach, Fessenbach, Ortenberg und die ausgegangenen Dörfer Kinzigdorf

144


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0144