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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 151
(PDF, 43 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0151
In diesem Jahr stiftete Papst Bonifaz VIII. einen Jubelablaß. Wer im Jubiläumsjahr
15 Tage in Rom weilte und die Apostelgräber besuchte, erhielt einen vollkommenen
Ablaß. Dieses Jubiläum rief im Abendland eine ungeneuere Begeisterung
hervor. Hunderttausende pilgerten nach Rom. Von Straßburg allein sollen
900 Wallfahrer sich nach der ewigen Stadt aufgemacht haben. Mancher Offenburger
Bürger wird sich dem Pilgerzug angeschlossen haben.

Die Daheimgebliebenen entfalteten einen starken religiösen Eifer, beteten,
fasteten, empfingen die hl. Sakramente und übten Werke der Barmherzigkeit. Allüberall
entstanden Stiftungen. Auch Offenburger Bürger wurden von diesem Eifer
ergriffen. Ihm entsprang die Gründung des Hospitals.

In der genannten Urkunde von 17. September 1306 verhieß Bischof Johann
ferner, daß alle Christgläubigen, die nach dem würdigen Empfang der Sakramente
dem Hospital und seinen Armen Almosen geben, einen Ablaß von 40 Tagen.
Diesen Ablaß, der in der ganzen Straßburger Diözese gespendet wurde, sollten
besonders diejenigen gewinnen, die das 4. Gebot verletzt, Eide gebrochen und
Gelübde nicht gehalten hatten. Außerdem sollte dem Hospital das zurückerstattet!:
fremde Gut, dessen Eigentümer oder Erben nicht mehr ausfindig gemacht werden
konnten, zugewendet werden. Die Stiftung bedurfte also weitgehender Unterstützung
. Das geht auch aus einer zweiten bischöflichen Urkunde vom 17. 4. 1306
hervor. Es ist ein bischöflicher Bettelbrief. Jährlich sollte ein legaler Bote in
allen Pfarreien der Diözese einmal für das Hospital Almosen sammeln. Die
Geistlichen wurden zur Hilfe aufgerufen. Wenn schon diese beiden Urkunden
den kirchlichen Charakter der Gründung beweisen, so zeigt uns die vom 23. 2. 1309,
daß der Bischof das Hospital als kirchliche Institution betrachtete. Er machte
sein Aufsichtsrecht geltend. Der Rat der Stadt hatte den vom Bischof eingesetzten
Spitalpfleger abgesetzt. Bischof Johann ließ nun den Schultheißen Walter, den
Schulmeister Joh. Höldelin und den Bürger Nikolaus Salm durch den Offenburger
Pfarrer vor das geistliche Gericht zitieren. Der Kompetenzstreit wurde
durch die Urkunde vom Februar 1310 beendet. Diese Urkunde ist von größter
Wichtigkeit; denn in ihr werden die Rechtsverhältnisse des Hospitals genau festgelegt
. Mit Zustimmung des kaiserlichen Landvogts der Ortenau, Walther von
Geroldseck, und bischöflicher Genehmigung stellen Schultheiß Waller, der Rat
und die Gemeinde der Bürger von Offenburg „ze tröste und zebesserunge des
Spitals, der in Götz eren armen, siechen und dürftigen lüten zehelfe bj uns zuo
Offenburg nüwelingen erhaben ist", neue Satzungen auf. Dabei nahm man die
Statuten des etwa 60 Jahre älteren Heilig-Geist-Spitals in Freiburg zum Vorbild
. In einem besonderen Abschnitt erkennen die Stadtväter des Bischofs
demütig an: „ Wir bitten ouch unseren gnedigen Herrn Bischof Johannesen von
Strazburg, daz er in diesen Sachen Got und unser andacht ansehe, und swas wir
für uns alle unser nachkomen, als do vor geschriben stat, Gotte zuo eime opfere
und dürftigen zuo eime alnmosen uf gesetzet und getan hant, daz er das an Götz
stat enpfahe und es bestetige mit siner gewalt, als ein Bischof in sime Bistuome
sol und mag tuon mit rehte." Der Bischof aber betont und verlangt ausdrücklich
: „Darumbe wellen wir und gebietend und heissent, daz es jemerme stete si
und blibe, also, daz uns und der Stift von Strazburg unserü reht daran behalten
sin. Wir nement ouch und empfahent den vorgenanten Spital, sine personell
und alles sin guet, das er nü hat oder iemerme gewinnet, in Gottes, unserre
Frowen sanete Marien siner Muter, der Stifte von Strazburg, unser und aller

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