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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 152
(PDF, 43 MB)
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Bischöfe, die iemerme zuo Strazburg werdent, Schirm und Pflicht." Im einzelnen
wird bestimmt: als kirchliche Anstalt soll das Hospital dieselben Privilegien haben
wie andere Gotteshäuser. Seine Insassen haben teil an allen bürgerlichen
Genüssen, sind aber frei von den bürgerlichen Lasten (Abgaben und Frondienste).
Die Stadt verpflichtet sich, diese Vorrechte zu schützen und bei Schuld- und anderen
Klagen Recht zu sprechen. Dann werden die Befugnisse der weltlichen und kirchlichen
Behörde klar festgelegt. Nach dem Tode des Spitalpflegers, der den Namen Spitalmeister
führt, schlagen die Stadtväter dem Bischof innerhalb eines Monats einen
Geistlichen oder der Laien als Nachfolger zur Bestätigung vor. Werden sie über die
zu wählende Person nicht einig, so setzt der Bischof den Pfleger. Dieser darf zu
seiner Unterstützung einen oder zwei Helfer nehmen. Er legt über seine Amtsführung
dem Rat und dem Bischof jährlich Rechenschaft ab. Spitalgut darf er nur
mit deren Genehmigung veräußern.

Ein „schedeliger" Pfleger soll abgesetzt und ein neuer „gekiest" werden. Der
Spitalmeister hat zu entscheiden, wer im Spital Aufnahme finden soll. In erster
Linie sind es „Dürftige" und „Sieche", d. h. Arme und Kranke. Ausgeschlossen
sind Kinder, welche der Amme bedürfen, Tobsüchtige und Aussätzige. Für Geisteskranke
hatte man im Mittelalter kein Verständnis. Das hing mit der kirchlichen
Lehre zusammen. Man hielt sie nicht für Kranke im gewöhnlichen Sinne, sondern
vom bösen Geiste Besessene. Das Hospital war aber nicht nur Armen- und Krankenhaus
. Der Spitalmeister durfte auch solche aufnehmen, die sich „one des Spitals
helfe erneren mögent und in den Spital so viel bringen, daß sie dem Spital ledig
sind", d. h. also Pfründner, die sich für die alten Tage versorgen wollten und
sich im Hospital einkauften.

1316 erteilte Bischof Johann auch die Erlaubnis zur Errichtung der St. Andreas-
Kapelle, und 1359 stiftete der Priester und Spitalpfleger Nikolaus Sigelin die
erste Spitalseelsorgepfründe und 1374 eine zweite und eine dritte. Diese Pfründen
sollten aber die Pfarrbefugnisse des Kirchherrn nicht beeinträchtigen. So ist es zu
erklären, daß die Insassen des Hospitals erst 1441 in der St. Andreas-Kapelle die
Sakramente aus der Hand des Spitalpräbendars empfangen konnten. Um die
Leistungsfähigkeit des Hospitals zu steigern, erhielt es 1441 das Patronatsrecht
über die Kaplanei Fautenbach bei Achern. 1487 bestätigte eine Bulle des Papstes
Innozenz VIII. die Inkorporation. Damit waren die reichen Einkünfte aus dem
Fautenbacher Zehnten verbunden. Allmählich wuchs das Vermögen stärker an.
über 400 Originalurkunden berichten über Käufe und Schenkungen. So entstand
ein Güterkomplex, der sich über die ganze untere Ortenau erstreckte. Mit Hilfe
dieses Vermögens hat die Stiftung im Laufe der Jahrhunderte viel Not gelindert
Der Name Andreas hat ja heute noch in Offenburg einen guten Klang. Aber es
ist der Andreas-Wein, der es den Offenburgern angetan hat. Darüber vergessen
sie, daß die Bedeutung von „St. Andreas" auf sozialem Gebiet lag.

Gutleuthaus und Elendenherberge.

Im Laufe des 14. Jahrhunderts, als die ansteckenden Krankheiten in verstärktem
Maße auftraten, wurde für diese Kranken ein besonderes Haus errichtet, und zwar
vor der Stadtmauer. Denn jede Stadt hatte dauernd eine Zahl bresthafter und
siecher Menschen, die ihr zur Last waren; dazu kam die verheerende Wirkung

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