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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 162
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Die Bäcker- und Müllerknecht-Bruderschall

Am 5. Juli 1406 gründeten die Bäcker- und Müllergesellen „dem
allmächtigen Gott, siner erwurdigen muoter, unser lieben frowen sanct Marien,
und allen gottes heiligen zuo loben und zuo eren und der brotbeckern-Knechte
und muller Knecht und allen ihren nachkommenden seien zuo trost und zuo hilfe"
beim St. Andreas-Hospital eine Bruderschaft und legten ihre Ordnung dem Rat
zur Genehmigung vor. In der Hospitalkirche stifteten sie eine Kerze. Diese
sollte jeden Sonntag und jeden gebotenen Feiertag während der Messe und jeden
Samstagabend brennen. Jeder Brotbecken- und Müllerknecht warf wöchentlich
zwei „Helbeling" in die kleine Büchse, die „umbgetragen" wurde. Dieselben Pflichten
hatten auch die „Knaben" (Lehrlinge), sofern sie mindestens 6 Pfennige in
der Woche verdienten. War ihr Verdienst geringer, so zahlten sie alle Fronfasten
2 Pfennige. Zweimal im Jahr, an Weihnachten und an Sungehten (Sonnwend,
Johannistag, 21. Juni) flössen die Beiträge aus der kleinen in die große Büchse,
welche vom Spitalpfleger verwaltet wurde. Mit diesen gesammelten Geldern
unterstützte man kranke Brüder. Damit „siehe Knechte" im Spital Aufnahme finden
konnten, kaufte die Bruderschaft ein Bett mit 2 Kissen, einem „houptpfulven",
2 „lylachen" (Bettücher) und einem „sergen" (Matratze) und was do zuo ghört."

Dieses Bett wurde im Hospital aufgestellt und der Obhut des Spitalpflegers
anvertraut. Wünschte ein kranker Bruder finanzielle Hilfe, so lieh man ihm
aus der Büchse 2 Schilling, im Bedarfsfall auch mehr, wenn er ein Pfand bieten
konnte. Starb er, so wurden die geliehenen zwei Schillinge auch auf die Pfänder
geschlagen, und das Begräbnis bei der Gutleutkirche oder beim Franziskanerkloster
war ihm sicher. Wenn nichts gepfändet werden konnte, so sollte man „im doch in
daz grap helffen." Die Kosten wurden aus der Kasse bestritten. Zur Teilnahme am
Begräbnis und zum Besuch der Seelenmesse war jeder Bruder verpflichtet. Unentschuldigtes
oder ungerechtfertigtes Fernbleiben und Rückstand in der Leistung
der Beiträge kostete den Säumigen 6 Straßburger Pfennige. Zwei Drittel der Bußgelder
flössen in die Bruderschaftskasse, ein Drittel gehörte dem Schultheißen.
Diese Bruderschaftsordnung wurde im Jahre 1471 ergänzt. Die neue Urkunde
bestimmte, daß am Sonntag nach jeder Fronfasten ein vom Spitalmeister bestellter
Priester für das Seelenheil der Bruderschaftsmitglieder im Hospital eine Messe lese.

St. Sebastiansbruderschaft

Im Jahre 1451 schlössen sich die Offenburger Schützen unter Führung ihres
Meisters, des Schneiders Hans Härtung, zur Pflege des religiösen Lebens zusammen
, gründeten „Gott und dem lieben heiligen sanct Sebastian zuo lobe und
eren" eine Bruderschaft, damit sie „deste friedsamer bliben und bestehn möch-
tent", und baten Schultheiß, Meister und Rat, ihre Ordnung zu bestätigen.
St. Sebastian, der von Geschossen durchbohrte Märtyrer, wurde wie der
hl. Rochus gegen Pest und Aussatz angefleht. Die Bruderschaft sollte auch der
Sladt zum Wohle gereichen; der Zusammenschluß erfolgte auch deshalb, „daß sie in
uffgang gewynnen und der stette Offenburg, obe und wenn das ein not geschee,
desto baß gerüstet, zuo dienste gewärtig und bereit sein möchtent." Als erstes
stifteten sie in der Pfarrkirche eine gemeinsame Kerze. Bei Strafe von 4 Pfennigen

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