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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 33
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und Feiertagen bis zum Schluß des Gottesdienstes die Stadttore
schließen. Durch diese Maßnahme wurden nämlich die Bürger daran
gehindert, den evangelischen Gottesdienst im Weingartener Kirchlein
zu besuchen. Für das Molsheimer Jesuitenkolleg stiftete die Stadt
1000 Gulden. Der Erfolg der Arbeit im Dienste der Gegenreformation
blieb nicht aus. Schon Kaiser Karl V. konnte Offenburg eine „urbs
per eminentiam catholica" (eine überwiegend katholische Stadt)
nennen. Und der österreichische Landvogt Jörg Zorn von Bulach
rühmte die Offenburger als ein „guet ehrbar christlich Völklin".

Aber in der Bevölkerung wühlte ein latenter Protestantismus, der
für das religiöse und sittliche Leben eine große Gefahr bedeutete. Er
zeigte sich in Zweifelssucht und falschen dogmatischen Vorstellungen,
im Versteifen auf den Laienkelch, im Kritisieren katholischer Einrichtungen
, in der Lockerung der Kirchenzucht und in skrupelloser
Übertretung des Fasten- und Sonntagsgebots. Da schaltete sich der
Rat ein. Seine Beschlüsse und Maßnahmen waren ganz getragen vom
Geiste der Gegenreformation. Er fühlte sich als christliche Obrigkeit
und hielt sich für berufen, auch geistliche und sittliche Werte amtlich
zu vertreten und wollte sich mit der Kirche in die Aufgabe teilen,
die Bürger zu erziehen und zu leiten. Dieses Verantwortungsgefühl
spricht aus der Kirchenordnung, die „Schultheiß, Meister und Rat der
Stadt Offenburg" im Jahre 1560 zur Abstellung von „allerhand miß-
preuch, Spaltung und sorglicher feil" erließ, um „die Ehre Gottes zu
befurdern, christenliche religion zu pflanzen und guete fridliche
selige policey und ainigkeit zu erhalten". Der Zweck dieser Kirchenordnung
war die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit in der
Stadt. Im einzelnen wurde bestimmt : Die Bürger sollen die gebotenen
Fast- und Feiertage beobachten. Die Sonntage, Marienfeiertage
und die Feste der Apostel sollen „mit christenlicher vererung, fleißigem
kirchgang und hörung des Wortes Gottes steet und steif gehalten
werden". Bei Strafe von zwei Schilling soll an diesen Tagen
niemand etwas „feil haben, kaufen oder verkaufen" noch irgendwelche
knechtliche Arbeiten verrichten. Ausgenommen sind die
Feiertage, die auf einen Dienstag, den Tag des Wochenmarktes,
fallen. Niemand darf sich während des sonntäglichen Gottesdienstes
„ohne besondere bewegliche Ursachen" auf der Gasse, unter den
Toren, auf dem Friedhof oder außerhalb der Stadt sehen lassen. Insbesondere
wird das Jagen und Fischen streng untersagt. Kein „aus-
lendischer Predicant", d. h. kein evangelischer Priester außerhalb
Offenburgs, soll sich „unterstehen", in der Stadt Kinder zu taufen,

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3 Ortenau


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