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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 87
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Peinliches Gericht

im Zwergstaat Hol! engeroldseck

. Von Otto Göller

Im Mittelalter waren die Grafen von Geroldseck das mächtigste
Adelsgeschlecht der Ortenau. Durch ihre Gewalttätigkeit, ihre ewigen
Fehden mit den Nachbarn und unter sich, auch durch Erbteilungen
und Erbverträge verloren sie ein Besitztum nach dem anderen, bis
ihre Herrschaft schließlich zu einem Zwergstaat von etwa 2J/2 Quadratmeilen
zusammengeschmolzen war. Als Graf Jakob als letzter
seines Stammes 1634 starb, ging die Herrschaft an den Grafen
Adolf von Cronberg, dessen Geschlecht aus dem Taunus stammte,
über und wurde nach seinem Tode 1692 an den Grafen Caspar von
der Leyen, dessen Stammburg an der Mosel lag, verliehen. Er
scheint meistens in Coblenz gewohnt zu haben, da die Hohen-
geroldseck in Trümmern lag. Als Amtmann und Richter wird in der
ortenauischen Herrschaft ein Beamter namens Franz Anton S o 1 a t i j
in den Jahren 1708—1712 genannt. Hauptort war der Marktflecken
Seelbach. Es ghörten noch folgende fünf Gemeinden zu dem kleinen
Land : Kuhbach, Prinzbach, Schönberg, Schuttertal und Reichenbach,
dieses in Gemeinschaftsbesitz mit den benachbarten Freiherren
Röder von Diersburg. Die Bevölkerung betrug sogar im Jahre 1832
nicht mehr als 4523 Einwohner. Schwere Verbrechen im Sinne des
Reichsstrafgesetzbuches von 1532, der sogenannten Peinlichen*)
Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., der Constitutio Carolina crimi-
nalis, abgekürzt Carolina oder CCC genannt2), dürften in dem kleinen
Staatswesen ziemlich selten vorgekommen sein. Man pflegte in
diesem Falle das Gutachten eines Rechtsverständigen einzuholen
oder die Rechtsfakultät der Universität Straßburg zu ersuchen, auf
Grund der Untersuchungsakten die Frage nach der Schuld des Angeklagten
und der Art der Sühne zu prüfen.

Vor einer Reihe von Jahren gelangten durch meine Vermittlung
2 Aktenfaszikel des ehemaligen Leyenschen Amtes in Seelbach in
den Besitz des hiesigen Museums. Aus ihnen ist deutlich zu ersehen,
wie vor fast 250 Jahren zwei solcher Kriminalfälle behandelt

1) Das früher häufig gebrauchte Wort „peinlich" bedeutete „Leib- und Lebensstrafen betreffend".

2) Siehe hierzu auch den Aufsatz von Josef Kohler in Heft 3 der Ortenau S. 87—90.

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