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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 106
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0106
kunft zu Steinach sub dato 4. April 1750 habe ich in Gegenwart eines
löbl. Oberamts von Haslach das vorhabende Kirchenbauwesen zu
Steinach auszustecken angefangen, in der wirklichen Meinung, selbigen
Bau nach vorgelegtem Riß anzufangen und darinnen fortzufahren
. Während ich zunächst gänzlich gesinnet, in gleicher Form zu
continuieren, als habe ich nach weiterer Überlegung des Grundrisses
von Herrn Selb des Oberamtes Haslach und Abmessung der
alten Kirche notwendigerdingen gefunden, daß ich ein Auftrag oder
Durchschnitt darüberzeichnen müsse, wo dann es sich weiter gezeiget
, daß die Chormauern, welche von unten bis oben dergestalten
verjünget, daß solche unten in der Dicke 2V2 Schuh, oben aber nur
2 schwache Schuh halten. Solchergestalten zeigte es mir klar, daß auf
eine so schwache und nur mit Kieselstein aufgeführte Mauer eine
neue nach Erforderung des Langhauses gefährlich aufzuführen wäre
und zwar umso noch mehr, da noch des Herrn Selb Riß erforderte,
daß das einte Licht zugemauert, herentgegen statt dessen ein anderes
samt der Nebentür ausgebrochen werden müßte. Dahero zeiget es
sich ferner, daß diese Mauer abgebrochen und frisch auf geführet
werden müsse, bei welchem aber die vordere Seite des Turms stehen
bleibet. Ich finde für ratsam, das der Chor um etwas erweitert
werden sollte, indem nach Gleichführung des Daches die Mauer um
den Chor höherzuführen notwendig ist. Der erweiterte Chor würde
in der Höhe nicht so viel Mauerwerk erfordern. Auf solche Weis
würde der Chor nach Forderung des Langhauses regulär erbauet,
wiewohl auf dieses keine Reflexion gemacht hätte, wann die ob-
stehenden Ursachen mich nicht notwendigerdingen darzu angehalten
hätten. Es verbleibet das ganze Bauwesen in seiner Sach, außer daß
wegen Schwachheit der Chormauern, welche ansonsten bis auf die
Fensterbänk, die kaum 5 Schuh ober dem Fundament stehent, müßten
abgebrochen werden, der Chor neu gemauert werden müßte'.

Da nach dem gleichen Bericht des Oberamtes das Mauerwerk bis
auf das Fundament ,schon wirklich' abgebrochen war, wurde der
Regierung gegenüber lediglich die Form gewahrt. Diese billigte wie
zumeist die Anordnungen Salzmanns, fand, daß ,mit Abbrechung
des schadhaften Mauerwerks ganz wohl besehenen' sei, und genehmigte
den neuen, zum Langhaus passenden Chorbau. Aus der .Proportion
' erwuchs vier Wochen später die nächste Forderung, ,daß
der Glockenturm in etwas erhöchet und eine Kuppel, um solchen in
einem dauerhaften Stand vollkommen herzustellen, daraufgebauet
werde'. Die Regierung verstand auch diese neue Sorge. Wie sollte

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